Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Ersatzlose Streichung des § 166 Strafgesetzbuch (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
90 Unterstützende 90 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

90 Unterstützende 90 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass der § 166 Strafgesetzbuch (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) ersatzlos gestrichen wird.

Begründung

Im §166 StGB wird derjenige, der "den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören", mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahre bedroht.- dies widerspricht Art 5 Abs.1 GG (Meinungsfreiheit)- in der BRD stellen Konfessionslose mit ca. 35% der Bevölkerung die größte Gruppe, gefolgt von jeweils ca 27% Katholiken und Protestanten (2016)- kritisches Denken und kritische Meinungsäußerungen gegenüber Kirchen und Konfessionen werden unterdrückt- der Paragraph ist nicht mehr zeitgemäß und wurde schon von Kurt Tucholsky als "mittelalterlicher Diktaturparagraph" bezeichnet- der Paragraph widerspricht allen Ideen der Aufklärung

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Neuigkeiten

Noch kein PRO Argument.

Der §166 StGB schützt in besonderem Maße die individuelle weltanschauliche Orientierung sowie die öffentliche Ordnung. Ich empfehle dem Verfasser der Petition daher sich noch einmal eingehend mit den Artikeln 3 und 4 des Grundgesetzes zu befassen.

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