143 signatures
Le processus de pétition est terminé
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, die §§ 113 (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) und 114 (Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte) Strafgesetzbuch (StGB) um Mitarbeiter, die an der Notfallversorgung/öffentlichen Gesundheitsversorgung teilnehmen (Personal in Kliniken und Arztpraxen) zu erweitern.
Raison
Nach §§113, 114 StGB sind tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, Mitarbeiter der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes sowie deren Behinderung im Dienst strafbar.Komplett vergessen bei der Neuregelung dieser Strafvorschriften wurde allerdings das medizinische Personal in Arztpraxen und Krankenhäusern. Dieses ist einem -zunehmend- gewaltbereiten Klientel bisher relativ schutzlos ausgeliefert, man kann sich zwar hilfsweise auf die "normalen" Tatbestände der Körperverletzung, Bedrohung oder Nötigung berufen, aber der Ausnahmefall sollte nicht der Regelfall sein.In den Notaufnahmen stehen wir regelmäßig aggressiven und gewaltbereiten Patienten gegenüber, tätliche Angriffe auf das Pflegepersonal gehören inzwischen zum "guten Ton", diese Patienten dürfen aufgrund des gesetzlichen Versorgungsauftrages der Klinik und wegen der Pflicht zur Hilfeleistung auch nicht abgewiesen werden, vom Anspruch gegen den Arbeitgeber bezüglich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit kann man sich als Betroffener auch nichts kaufen.Daher muss Personal, das im Rahmen der öffentlichen Notfall- / Gesundheitsversorgung tätig wird, den gleichen Schutz genießen dürfen, wie das Personal des Rettungsdienstes.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
22/10/2018
Fin de la pétition:
28/11/2018
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
Débat
Pas encore un argument CONTRA.