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Petiția a fost inchisa
Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .
Petiția se adresează: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, die §§ 113 (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) und 114 (Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte) Strafgesetzbuch (StGB) um Mitarbeiter, die an der Notfallversorgung/öffentlichen Gesundheitsversorgung teilnehmen (Personal in Kliniken und Arztpraxen) zu erweitern.
motive
Nach §§113, 114 StGB sind tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, Mitarbeiter der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes sowie deren Behinderung im Dienst strafbar.Komplett vergessen bei der Neuregelung dieser Strafvorschriften wurde allerdings das medizinische Personal in Arztpraxen und Krankenhäusern. Dieses ist einem -zunehmend- gewaltbereiten Klientel bisher relativ schutzlos ausgeliefert, man kann sich zwar hilfsweise auf die "normalen" Tatbestände der Körperverletzung, Bedrohung oder Nötigung berufen, aber der Ausnahmefall sollte nicht der Regelfall sein.In den Notaufnahmen stehen wir regelmäßig aggressiven und gewaltbereiten Patienten gegenüber, tätliche Angriffe auf das Pflegepersonal gehören inzwischen zum "guten Ton", diese Patienten dürfen aufgrund des gesetzlichen Versorgungsauftrages der Klinik und wegen der Pflicht zur Hilfeleistung auch nicht abgewiesen werden, vom Anspruch gegen den Arbeitgeber bezüglich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit kann man sich als Betroffener auch nichts kaufen.Daher muss Personal, das im Rahmen der öffentlichen Notfall- / Gesundheitsversorgung tätig wird, den gleichen Schutz genießen dürfen, wie das Personal des Rettungsdienstes.
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Descarca (PDF)Informații privind petiția
Petiția a început:
22.10.2018
Petiția se încheie:
28.11.2018
Regiune:
Germania
categorie:
știri
Dezbatere
Niciun argument CONTRA încă.