Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Geschlechtsneutrale Formulierung des § 183 Strafgesetzbuch ( Exhibitionistische Handlungen)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
50 Unterstützende 50 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

50 Unterstützende 50 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine geschlechtsneutrale Formulierung des § 183 Strafgesetzbuch ( Exhibitionistische Handlungen) gefordert.

Begründung

Gemäß Art. 3 Abs. 2 GG sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Die Tatsache, dass ein Straftatbestand nur für ein Geschlecht gilt, obwohl beide Geschlechter zu der gleichen Handlung fähig sind, widerspricht dem. Die mögliche Begründung, dass diese Tat empirisch nur von Männern begangen wird, ist nicht akzeptabel. Es kommt nicht darauf an, wer empirisch die Tat begeht, sondern welches theoretische Verhalten man unterbinden möchte. Ein moderne Staat, der wirklich die Gleichberechtigung vorleben möchte, darf vom Gesetz nicht zwischen Mann und Frau unterscheiden.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-451-031737

    Besonderer Teil des Strafgesetzbuches


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.02.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung - dem Bundesministerium der Justiz und für
    Verbraucherschutz - als Material zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine geschlechtsneutrale Formulierung des § 183 Strafgesetzbuch
    (Exhibitionistische Handlungen) gefordert.
    Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, die gegenwärtige Beschränkung auf
    Männer sei mit dem in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verankerten
    Gleichheitssatz nicht vereinbar. Der Umstand, dass... weiter

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