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El proceso de petición ha terminado.
Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.
La petición está dirigida a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird eine geschlechtsneutrale Formulierung des § 183 Strafgesetzbuch ( Exhibitionistische Handlungen) gefordert.
Razones.
Gemäß Art. 3 Abs. 2 GG sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Die Tatsache, dass ein Straftatbestand nur für ein Geschlecht gilt, obwohl beide Geschlechter zu der gleichen Handlung fähig sind, widerspricht dem. Die mögliche Begründung, dass diese Tat empirisch nur von Männern begangen wird, ist nicht akzeptabel. Es kommt nicht darauf an, wer empirisch die Tat begeht, sondern welches theoretische Verhalten man unterbinden möchte. Ein moderne Staat, der wirklich die Gleichberechtigung vorleben möchte, darf vom Gesetz nicht zwischen Mann und Frau unterscheiden.
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Hoja desprendible con código QR
Descargar. (PDF)Detalles de la petición
Petición iniciada:
20/04/2016
La petición termina:
27/07/2016
Región:
Alemania
Categoría, Tema:
Noticias
-
Pet 4-18-07-451-031737
Besonderer Teil des Strafgesetzbuches
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.02.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung - dem Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz - als Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Begründung
Mit der Petition wird eine geschlechtsneutrale Formulierung des § 183 Strafgesetzbuch
(Exhibitionistische Handlungen) gefordert.
Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, die gegenwärtige Beschränkung auf
Männer sei mit dem in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verankerten
Gleichheitssatz nicht vereinbar. Der Umstand, dass... Más.