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Vetoomus on hylätty.
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Stechen von Ohrringen und anderem Körperschmuck bei Säuglingen und Kindern unter 7 Jahren verboten wird.
Perustelut
Letzte Zeit häuft sich die Unsitte, Kleinkindern schon nach wenigen Monaten nach der Geburt Ohrlöcher zu stechen. => Es verstößt gegen die Selbstbestimmung des Menschen über seinen Körper. (Artikel 1, soziale Menschenrechte). => Es verstößt gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. (grundlegendes Persönlichkeitsrecht nach Menschenrechtskonvention) => Nach heutigem medizinischem Kenntnisstand lassen sich Ohrlöcher nicht mehr vollständig rückgängig machen. => Ohrlöcher sind weder medizinisch Notwendig noch sonst irgendwie von rationellem Nutzen. Es kann nicht angehen dass Eltern über den Körper eines unschuldigen Kindes hinweg entscheiden, ob ihm die Ohrläppchen durchlöchert werden. => In der Tat passiert es auch des Öfteren, dass sich Ohrlöcher, die in frühem Alter gestochen werden, durch das Wachstum des Ohrläppchens verschieben. Somit hat das Kind später nicht nur Ohrlöcher die es eventuell gar nicht will, sondern auch noch verschobene und unregelmäßige. => Infektionen und Allergien sind nicht zu 100 % auszuschließen. Es ist unverantwortbar, dies bei unmündigen Kindern zu praktizieren. => Daher sollten Ohrringe erst nach vollendung des 7. Lebensjahres erlaubt sein, wenn das Kind beschränkt geschäftsfähig ist. Somit kann das Kind seinen Willen äußern, die Instruktionen beachten (Pflege etc), und die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Ohrlöcher durch Wachstum verschieben, ist relativ niedrig.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
13.08.2010
Vetoomus päättyy:
22.10.2010
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beendet: Der Petition wurde nicht entsprochen
ajankohtana 8.6.2017Pascal Völlinger
Besonderer Teil des Strafgesetzbuches
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2011 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert, dass das Stechen von Ohrringen und anderem Körperschmuck
bei Säuglingen und Kindern unter 7 Jahren verboten wird.
Zur Begründung führt der Petent
im Wesentlichen an, dass das Stechen von
Ohrlöchern bei Kindern unter 7 Jahren gegen die Selbstbestimmung des Menschen
und das Recht auf körperliche Unversehrtheit verstoße. Alleine die Eltern eines
geschäftsunfähigen Kindes entschieden darüber, ob ein medizinisch nicht
notwendiger Eingriff
in die körperliche Unversehrtheit erfolge,... enemmän
Väittely
Kleinkinder wissen nicht das es weh tut das Ohrlochstechen, erst wenn die Pistole zum vorschein kommt und es Schmerzhaft wird weinen Sie und fühlen den Schmerz. Ich wäre dafür und mit Herz dabei dafür ein Verbot zu erteilen!!!
Kleinkinder wissen nicht das es weh tut das Ohrlochstechen, erst wenn die Pistole zum vorschein kommt und es Schmerzhaft wird weinen Sie und fühlen den Schmerz. Ich wäre dafür und mit Herz dabei dafür ein Verbot zu erteilen!!!