Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Verbot des Stechens von Ohrringen bei Kindern unter 7 Jahren

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
943 Ondersteunend 0 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

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De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2010
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Stechen von Ohrringen und anderem Körperschmuck bei Säuglingen und Kindern unter 7 Jahren verboten wird.

Reden

Letzte Zeit häuft sich die Unsitte, Kleinkindern schon nach wenigen Monaten nach der Geburt Ohrlöcher zu stechen. => Es verstößt gegen die Selbstbestimmung des Menschen über seinen Körper. (Artikel 1, soziale Menschenrechte). => Es verstößt gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. (grundlegendes Persönlichkeitsrecht nach Menschenrechtskonvention) => Nach heutigem medizinischem Kenntnisstand lassen sich Ohrlöcher nicht mehr vollständig rückgängig machen. => Ohrlöcher sind weder medizinisch Notwendig noch sonst irgendwie von rationellem Nutzen. Es kann nicht angehen dass Eltern über den Körper eines unschuldigen Kindes hinweg entscheiden, ob ihm die Ohrläppchen durchlöchert werden. => In der Tat passiert es auch des Öfteren, dass sich Ohrlöcher, die in frühem Alter gestochen werden, durch das Wachstum des Ohrläppchens verschieben. Somit hat das Kind später nicht nur Ohrlöcher die es eventuell gar nicht will, sondern auch noch verschobene und unregelmäßige. => Infektionen und Allergien sind nicht zu 100 % auszuschließen. Es ist unverantwortbar, dies bei unmündigen Kindern zu praktizieren. => Daher sollten Ohrringe erst nach vollendung des 7. Lebensjahres erlaubt sein, wenn das Kind beschränkt geschäftsfähig ist. Somit kann das Kind seinen Willen äußern, die Instruktionen beachten (Pflege etc), und die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Ohrlöcher durch Wachstum verschieben, ist relativ niedrig.

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Nieuws

  • Pascal Völlinger

    Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2011 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert, dass das Stechen von Ohrringen und anderem Körperschmuck
    bei Säuglingen und Kindern unter 7 Jahren verboten wird.

    Zur Begründung führt der Petent
    im Wesentlichen an, dass das Stechen von
    Ohrlöchern bei Kindern unter 7 Jahren gegen die Selbstbestimmung des Menschen
    und das Recht auf körperliche Unversehrtheit verstoße. Alleine die Eltern eines
    geschäftsunfähigen Kindes entschieden darüber, ob ein medizinisch nicht
    notwendiger Eingriff
    in die körperliche Unversehrtheit erfolge,... verder

Kleinkinder wissen nicht das es weh tut das Ohrlochstechen, erst wenn die Pistole zum vorschein kommt und es Schmerzhaft wird weinen Sie und fühlen den Schmerz. Ich wäre dafür und mit Herz dabei dafür ein Verbot zu erteilen!!!

Kleinkinder wissen nicht das es weh tut das Ohrlochstechen, erst wenn die Pistole zum vorschein kommt und es Schmerzhaft wird weinen Sie und fühlen den Schmerz. Ich wäre dafür und mit Herz dabei dafür ein Verbot zu erteilen!!!

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