Gesundheit

Betreute Personen werden durch DSGVO in der Wahrung ihrer Gesundheit gefährdet.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW. Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit
33 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

33 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Sehr geehrte Minister für Gesundheit im Bund und den Ländern, hier aus persönlichen Gründen besonders NRW,

als Angehörige einer im Haus des LVR betreuten Person haben wir mit einer eskalierenden, nicht mehr zielführenden Entwicklung im Rahmen der DSGVO zu tun, besser gesagt zu kämpfen. Ich bitte, nein ich fordere Sie und Ihre politischen Entscheidungsträger alle zusammen auf, die DSGVO zu überarbeiten und zum besseren Verständnis des Problems in Ihrem Wahlkreis eine Einrichtung aufzusuchen, in der gesetzlich unter Betreuung gestellte Personen untergebracht sind und gepflegt werden.

Begründung

Seit in Kraft treten der DSGVO in ihrer jetzigen Form wird seitens Ärzten und Zahnärzten vor der Behandlung eines Betreuten eine zunehmend unübersichtliche Zahl von Unterschriften und Einwilligungen eingefordert. Da betreuende Pfleger/innen, die einen Betreuten zur Behandlung begleiten, in der Regel nicht die gesetzlichen Betreuer sind, erhalten sie seit mehreren Wochen unter Hinweis auf die DGVSO keine Auskunft mehr über die ärztliche Einschätzung des Gesundheitszustandes und auch keine Auskunft über erforderliche Maßnahmen. Schon gar nicht werden ihnen Rezepte für den Betreuten ausgehändigt.

Diese werden in hartnäckigen Fällen nur den gerichtlich bestellten Betreuern ausgehändigt, die jedes Mal eine Bestellungsurkunde vorlegen sollen. Sie ahnen sicher schon die Freude, die in den Amtsgerichten über diese kleine Nebentätigkeit aufkommt. Wer traut schon einer Bestellungsurkunde über 5 Jahre, die vor drei Monaten durch ein Amtsgericht ausgestellt wurde, könnte doch zwischenzeitlich die Bestellung widerrufen worden sein? Sollte dieser Exzess seitens der DSGVO gedeckt sein, bitte ich um dringende Korrektur; sollte er nicht gedeckt sein, hat eine eingehende Aufklärung der genannten Berufsgruppen wie auch der Bevölkerung zu erfolgen. In der jetzigen Form sind weder Stellenschlüssel der Pflegeeinrichtungen ausreichend noch eine sinnvolle, zeitweise auch dringliche Versorgung auf ärztliche Anweisungen gewährleistet.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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