Der Petition wurde entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... dass in Bezug auf eine Patientenverfügung folgenden Sachverhalt juristisch verbindlich festgeschrieben wird: Wenn ein Patient seinen Willen unmissverständlich schriftlich (Datum, Unterschrift) dargelegt hat und es keinen durch die Person des Patienten begründeten Anlass gibt, an diesem Willen zu zweifeln, sind behandelnde Ärzte und betreuendes Fachpersonal an diesen Willen gebunden ohne sich strafbar zu machen.
Begründung
Die Tatsache, dass es möglich ist, dass einem erklärten Willen gegenüber genau entgegengesetzt gehandelt werden kann, ist eine Entmündigung und verletzt die Menschenwürde des dann Hilflosen. Infrage zu stellen, ob derjenige, der zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Willen verfasst hat, diesen Willen auch bei Eintreten des konkreten Falles noch hat, ist müßig. Vorausgesetzt, dass dieser erklärte Wille eindeutig und willentlich abgegeben wurde, impliziert er per se, dass der Betreffende sich hinsichtlich des Gegenstandes der Erklärung die Konsequenzen bewusst gemacht hat. Dass Personal in betreuenden / pflegenden Einrichtungen unter Umständen Handlungen / Nichthandlungen vor ihrem eigenen Gewissen nicht verantworten kann, ist ein separat zu behandelnder Punkt, der aber bestimmt lösbar ist. Wir haben eine pluralistische Gesellschaft, und so, wie einem Jeden Respekt vor der Religiösität des Gegenüber selbstverständlich ist, sollte derselbe Respekt Menschen entgegengebracht werden, die ähnlich tiefgreifende Überzeugungen auch unabhängig von einem Gott für sich selbst für richtig halten. Hier stellt sich die Frage nach der Gleichheit aller Menschen vor demselben Gesetz.
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Erfolg: Der Petition wurde entsprochen
am 08.06.2017Heike Tischler Betreuungsrecht Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2010 abschließend beraten und
beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung Der
Deutsche
Bundestag
möge
beschließen,
dass
in
Bezug
auf
eine
Patientenverfügung folgender Sachverhalt juristisch verbindlich festgeschrieben wird:
Wenn ein Patient seinen Willen unmissverständlich schriftlich (Datum, Unterschrift)
dargelegt hat und es keinen durch die Person des Patienten begründeten Anlass
gibt, an diesem Willen zu zweifeln, sind behandelnde Ärzte und betreuendes
Fachpersonal an diesen Willen gebunden, ohne sich strafbar zu machen.
Zur Begründung führt die Petentin... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.