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Toto je petice online des Deutschen Bundestags.
Petice je adresována: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der § 2 Nr. 1, 2. HS BetriebskostenVO wird wie folgt geändert:- „Hierzu gehört nicht die Grundsteuer;“
Odůvodnění
Die Betriebskostenverordnung in ihrer bisherigen Fassung erlaubt es Vermieterinnen und Vermietern von Wohnraum, die Grundsteuer vollständig auf die Mieterschaft zu überwälzen. Dies geschieht in der Praxis nahezu ausnahmslos, ist jedoch sachlich nicht zu begründen. Denn die Grundsteuer will – wie schon ihr Name sagt – das Eigentum an Grund und Boden (nebst Gebäuden) besteuern. Durch ihre Überwälzung auf die Mieterseite läuft dieser Ansatz leer; aus einer die Grundeigentümerseite belastende Besitzsteuer wird de facto eine die Mieterseite belastende Konsumsteuer. Neben den sozialen Aspekten dieser zusätzlichen, durch die Grundsteuerreform womöglich noch steigenden Mieterbelastung wurde diesteuersystematische, verfassungsrechtliche Problematik bisher übersehen.Im Zuge der vom Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber ohnehin auferlegten Grundsteuerreform sollte daher auch die Überwälzbarkeit der Grundsteuer durch die vorgeschlagene Änderung der Betriebskostenverordnung beseitigt werden.
Odkaz na petici
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download (PDF)Informace o petici
Petice zahájena:
11. 06. 2019
Petice končí:
12. 08. 2019
Kraj :
Německo
kategorie :
zprávy
rozprava
Zatím žádný argument CONTRA.