Betriebskosten für Wohnraum - Änderung von § 2 Nr. 1 der Betriebskostenverordnung (Aufstellung der Betriebskosten)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
56 Støttende 56 inn Deutschland

Begjæringen er avsluttet

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Begjæringen er avsluttet

  1. Startet 2019
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der § 2 Nr. 1, 2. HS BetriebskostenVO wird wie folgt geändert:- „Hierzu gehört nicht die Grundsteuer;“

Grunnen til

Die Betriebskostenverordnung in ihrer bisherigen Fassung erlaubt es Vermieterinnen und Vermietern von Wohnraum, die Grundsteuer vollständig auf die Mieterschaft zu überwälzen. Dies geschieht in der Praxis nahezu ausnahmslos, ist jedoch sachlich nicht zu begründen. Denn die Grundsteuer will – wie schon ihr Name sagt – das Eigentum an Grund und Boden (nebst Gebäuden) besteuern. Durch ihre Überwälzung auf die Mieterseite läuft dieser Ansatz leer; aus einer die Grundeigentümerseite belastende Besitzsteuer wird de facto eine die Mieterseite belastende Konsumsteuer. Neben den sozialen Aspekten dieser zusätzlichen, durch die Grundsteuerreform womöglich noch steigenden Mieterbelastung wurde diesteuersystematische, verfassungsrechtliche Problematik bisher übersehen.Im Zuge der vom Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber ohnehin auferlegten Grundsteuerreform sollte daher auch die Überwälzbarkeit der Grundsteuer durch die vorgeschlagene Änderung der Betriebskostenverordnung beseitigt werden.

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