Region: Niemcy
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Blaulicht in Verbindung mit beleuchtetem Dachaufsetzer "Feuerwehr im Einsatz„

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
28 27 w Niemcy

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  1. Rozpoczęty 2015
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Nie powiodło się

Blaues Blinklicht in Verbindung mit einem beleuchteten Dachaufsetzer „Feuerwehr im Einsatz“ für Feuerwehrkräfte auf dem Weg zum Gerätehaus oder zur Einsatzstelle „Ankommen, nicht umkommen“, lautet die Devise. Feuerwehrkräfte haben es meist ziemlich schwer, zügig und schnellstmöglich zum Feuerwehrgerätehaus bei einer Alarmierung zu kommen. Das Problem dabei ist, dass andere Verkehrsteilnehmer letztlich nicht wissen weswegen der Autofahrer in Eile ist. Ein blaues Blinklicht soll den Verkehrsteilnehmern signalisieren, dass sich eine Feuerwehrkraft auf dem Weg zum Einsatz befindet. Natürlich dürfen sich auch Einsatzkräfte im Straßenverkehr nicht über jegliche Verkehrsregeln hinwegsetzen. Allerdings muss es auf dem Weg zum Gerätehaus für Feuerwehrkräfte im Einsatz auch immer sehr schnell gehen. Eine Nutzung gewisser Sonderrechte, welche den Kräften ab dem Zeitpunkt der Alarmierung nach §35 StVO zustehen ist deswegen unabdingbar. Damit nun den anderen Verkehrsteilnehmern signalisiert wird, dass sich eine Feuerwehrkraft im Einsatz befindet, soll ein blaues Blinklicht mit beleuchtetem Dachaufsetzer für den Durchblick sorgen. In Deutschland haben Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren bereits ab der Alarmierung, also schon auf dem Weg zur Wache, nach §35 Sonderrecht. Daher sollte ein blaues Blinklicht auch für Feuerwehrkräfte im Alarmierungsfall erlaubt sein, für die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen, einfach die sinnvollste und beste Lösung um den restlichen Verkehr ihr Anliegen zu verdeutlichen.

Uzasadnienie

Kraftfahrzeugführer müssen sich im Straßenverkehr auf viele Dinge gleichzeitig konzentrieren und es gibt Fahrzeugführer die wissen nicht wie sie sich bei Blaulichtfahrten mit oder ohne Martinshorn (Sonder- und Wegerechte) zu verhalten haben. Daher halte ich es und auch einige Kameraden für sinnvoller dass auch Einsatzkräfte nach Alarmierung auf dem Weg zum Gerätehaus oder zur Einsatzstelle Blaulicht in Verbindung mit einem beleuchteten Dachaufsetzer „Feuerwehr im Einsatz“ verwenden und somit Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen dürfen.

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Ich bin der Meinung - das Blaulicht wird besonders dann wichtig, wenns was Wichtiges zu löschen gibt: Den Bierdurst nach der Feuerwehrübung ;-)

Ich bin selbst in einer Feuerwehr tätig und habe im Ernstfall rund zwei km Anfahrt. In jeder Wehr gibt es aber diejenigen, denen bei Alarm das Gehirn aussetzt. Mit einem Blaulicht auf dem Dach wird es nach meiner Erfahrung nur noch schlimmer. Darum: Ein mehr oder weniger legaler weiß-gelber Blitzer in der Frontscheibe reicht und jeder weiß, dass man es eilig hat. Blaulicht auf privaten PKWs - bitte nicht!

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