Bleiberecht für Said Boubker

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Ausländerbehörde Steinfurt; BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)

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  1. Pradėta 2017
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Peticija adresuota: Ausländerbehörde Steinfurt; BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)

Wer kennt ihn nicht, den hoch gewachsenen jungen Mann mit seinen wuscheligen Haaren. Er gehört seit geraumer Zeit zum Stadtbild von Steinfurt-Borghorst, er, der Marokkaner mit dem ständig ansteckenden Lächeln im Gesicht.

Seit seiner Ankunft bei uns hat er alles getan, um sich zu integrieren: er spricht fließend die deutsche Sprache, spielt Fußball beim SV Wilmsberg, Handball beim TV Borghorst und arbeitet als Praktikant bei einem Gas- und Wasserinstallateur.

Mit seinen sprachlichen Fähigkeiten hilft er als Dolmetscher dem Trainerteam und vielen anderen Flüchtlingen aus Syrien, dem Irak und anderen Ländern. Mit seiner ruhigen Art wirkt er sehr stabilisierend und beruhigend auf die jüngeren Spieler, insbesondere die mit Migrationshintergrund. Dadurch ist er fest in die Mannschaft eingebunden, er genießt ein hohes Maß an Akzeptanz und ist als fester Bestandteil des gesamten Teams nicht wegzudenken.

Priežastis

Einen Tag vor Silvester bekam Said seinen Bescheid vom Bundesamt, er soll alsbald ausreisen.

Sein Team, die dritte Mannschaft des SV Wilmsberg, möchte alles tun, um das zu verhindern. Sollte es dennoch so kommen, wie es keiner erhofft, möchten wir nicht mit der Gewissheit zurück bleiben, nicht alles Erdenkliche versucht zu haben, um unseren Freund in unserer Mitte behalten zu dürfen.

https://www.facebook.com/Bleiberecht-f%C3%BCr-Said-Boubker-1715076215471021/

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Informacija apie peticiją

Peticija pradėta: 2017-01-03
Kolekcija baigiasi: 2017-07-03
Regionas: Kreis Steinfurt
tema: Migracija

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Nur weil man sich aktiv in einem Verein einbringt, rechtfertigt dieses nicht den Aufenthaltsstatus in einem Land. Wir Deutsche fahren nach Marokko in den Urlaub, demnach kann die Situation in diesem Land nicht so dramatisch sein. Persönlich vielleicht ein Schicksal, formaljuristisch sind augenscheinlich die Voraussetzungen zur Bleibe jedoch nicht erfüllt.

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