Περιοχή: Γερμανία
 

Bundeskindergeldgesetz - Kindergeld abschaffen

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag

109 Υπογραφές

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

109 Υπογραφές

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2008
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Αίτηση προς: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Kindergeld komplett abgeschafft wird und statt dessen ein gesellschaftliches System zu installieren, in dem die staatliche Unterstützung unmittelbar beim Kind ankommt und nicht bei den Eltern.

Αιτιολόγηση

Ich bin der Meinung, dass die Entscheidgung, Nachwuchs zu bekommen, nicht von materiellen Gründen abhängen soll. Erschwerend kommt hinzu, dass das Kindergeld in sozialen Randschichten teilweise gar nicht für das Kind aufgewandt wird, sondern als "Zweites Einkommen" für Konsum der Eltern versackt. Ich schlage vor, das Kindergeld komplett abzuschaffen, dafür aber Maßnahmen zu schaffen, die direkt (!) beim Kind ankommen, ohne dass Eltern hierbei einen Einfluss nehmen können. So müssen zum Beispiel Kindergarten, Schule, Lehrmittel, Schuluniformen, etc. komplett kostenlos sein und den Kindern muss zum Beispiel Mittagessen in der Schule / Kindergarten etc. bereitgestellt werden. Ebenso dürfen Lehrmittel, Ausflüge oder andere Sondervorhaben den Eltern nichts mehr Kosten und auch Schuluniformen sind anzudenken. Im Gegenzug sind die Eltern verpflichtet, ihr Kind ab dem Kindergartenalter an diesem Programm teilnehmen zu lassen und die Teilnahme sicher zu stellen; hiermit wird z.B. verschieden, dass ein Kind bei der Einschulung in die Grundschule zum ersten Mal die Deutsche Sprache hören oder ein Sozialverhalten mit gleichaltrigen Kindern entwickeln müssen. Im Gegenzug dafür, dass die finanziellen Aufwendungen für ein Kind komplett vom Staat getragen werden, haben die Eltern die Pflicht, alles zu tun, dass die Teilnahme des Kindes daran sichergestellt ist; so haben die Eltern z.B. für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen und eine ähnliche Teilnahme des Kindes am Kindergarten muss festgelegt werden. Somit ist die Entscheidung, ein Kind zu bekommen, nur noch von höheren Beweggründen abhängig und nicht mehr von finanziellen Aspekten. Ebenso kommt hinzu, dass die Eltern auf ein Minimum entlastet werden, denn ab dem Kindergartenalter ist das Kind von morgens bis abends versorgt, so dass die Eltern dem Beruf nachgehen können. Finanzielle Aspekte, sich gegen Nachwuchs zu entscheiden, werden hiermit merklich entkräftet, denn beide Eltern können Ihren Beruf ausüben.

Κοινοποίηση αιτήματος

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Στοιχεία για το ψήφισμα

Ξεκίνησε η υποβολή αίτησης: 20/10/2008
Λήξη συλλογής: 11/12/2008
Περιοχή: Γερμανία
Κατηγορία:  

Νέα

  • Stefan Duscher Bundeskindergeldgesetz Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.02.2010 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung Der Petent fordert, ein gesellschaftliches System zu schaffen, in dem die staatliche
    Unterstützung nicht vorrangig an die Eltern geleistet wird, sondern eine unmittelbare
    Förderung des Kindes erfolgt. Im Einzelnen führt der Petent an, dass die Entscheidung, Kinder zu bekommen, nicht
    von materiellen Gründen abhängig sein dürfe. Das Kindergeld komme in sozialen
    Randschichten teilweise nicht dem Kind zu Gute, sondern werde von den Eltern als
    zweites Einkommen angesehen. Deshalb müssten das gesellschaftliche System
    geändert und anstelle des Zahlung von Kindergeld der Besuch von Kindergärten und
    Schulen, der Erwerb von Schuluniformen und Lehrmittel, die Teilnahme an Ausflügen
    und andere Sondervorhaben kostenlos ermöglicht werden. Auch sollten der
    Kindergarten beziehungsweise die Schule ein Mittagessen bereitstellen. Im
    Gegenzug dafür, dass die finanziellen Aufwendungen hierfür der Staat trage, hätten
    die Eltern allerdings die Pflicht, die Teilnahme ihrer Kinder sicherzustellen.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die im Internet des Deutschen
    Bundestages eingestellt wurde und mitgezeichnet werden konnte. Die Petition fand
    110 Unterstützer. Weiterhin wurden 52 Diskussionsbeiträge abgegeben.

    Der
    Petitionsausschuss
    hat
    zu
    der
    Petition
    eine
    Stellungnahme
    des
    Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingeholt.
    Unter Einbeziehung der vorliegenden Unterlagen lässt sich das Ergebnis der parlamentarischen
    zusammenfassen:

    Prüfung

    durch

    den

    Petitionsausschuss

    wie

    folgt

    Sinn des Kindergeldes ist es, die wirtschaftliche Belastung, die den Eltern durch ihre
    unterhaltsbedürftigen Kinder entsteht, angemessen zu mindern.

    Durch eine Umverteilung des Kindergeldes auf die vom Petenten vorgeschlagenen
    Bereiche kann die verfassungsrechtlich gebotene Freistellung des Einkommens nicht
    sichergestellt werden. Seit der Einführung des neuen Familienleistungsausgleichs
    durch das Jahressteuergesetz 1996 wird Kindergeld nicht mehr als Sozialleistung,
    sondern als Steuervergütung gezahlt. Für die Ermittlung der Bezüge des Kindes für
    Kindergeld und Kinderfreibetrag gelten einheitliche steuerliche Grundsätze.

    Der Familienleistungsausgleich dient dem Ziel, die verfassungsrechtlich gebotene
    Steuerfreistellung von Einkommen in Höhe des Existenzminimums eines Kindes,
    einschließlich des Betreuungs- und Erziehungsbedarfs, entweder durch Zahlung von
    Kindergeld oder durch Abzug der Freibeträge für Kinder sicherzustellen und
    Familien, abhängig von Einkommen und Kinderzahl, zu fördern. Dass sich
    Freibeträge je nach dem persönlichen Steuersatz sehr verschieden auswirken, liegt
    im Steuersystem begründet.

    Dementsprechend wird im laufenden Jahr nur Kindergeld als Steuervergütung
    nach dem Einkommenssteuergesetz ausgezahlt, welches für die ersten beiden
    Kinder jeweils 164 , für das dritte Kind 170 und ab dem vierten Kind jeweils 195
    beträgt. Bei der Veranlagung zur Einkommenssteuer prüft das Finanzamt von Amts
    wegen, ob damit der verfassungsrechtlichen Vorgabe entsprochen wird. Ist dies nicht
    der Fall, werden zur Sicherstellung einer verfassungsgemäßen Besteuerung die
    Freibeträge abgezogen und das Kindergeld verrechnet. Folglich wird die gebotene
    Steuerfreileistung in jedem Fall gewährleistet. Soweit das Kindergeld dazu nicht
    erforderlich ist, dient es der Förderung der Familien, und zwar vornehmlich der
    Familien mit geringen Einkommen.

    Der Petitionsausschuss stimmt dem Petenten zu, dass eine Förderung von Kindern
    für deren persönliche Entwicklung wichtig und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
    ist. Der Staat beteiligt sich an den unmittelbaren privaten Ausgaben für Kinder jedoch
    nur anerkennend oder zumindest nur anteilig. Durch das Kindergeld soll die
    Belastung der Eltern mit den laufend anfallenden Kosten für Betreuung, Verpflegung,
    Unterkunft und Bekleidung angemessen gemildert werden.

    Durch die vom Petenten vorgeschlagene Umverteilung des Kindergeldes auf andere
    Bereiche können die verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht sichergestellt werden.
    Im Übrigen weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass für konkrete gesetzliche
    Vorgaben im Bereich der Schulen wie das vorgeschlagene zur Verfügungstellen von
    kostenlosem Mittagessen, Lehrmitteln und Schuluniformen auf Grund der
    Kompetenzverteilung des Grundgesetzes die Bundesländer zuständig sind.

    Aufgrund der dargelegten Sachlage empfiehlt der Petitionsausschuss, das
    Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

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