Bundeskindergeldgesetz - Kindergeld abschaffen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

109 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

109 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Neuigkeiten

08.06.2017, 07:01

Stefan Duscher Bundeskindergeldgesetz Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.02.2010 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung Der Petent fordert, ein gesellschaftliches System zu schaffen, in dem die staatliche
Unterstützung nicht vorrangig an die Eltern geleistet wird, sondern eine unmittelbare
Förderung des Kindes erfolgt. Im Einzelnen führt der Petent an, dass die Entscheidung, Kinder zu bekommen, nicht
von materiellen Gründen abhängig sein dürfe. Das Kindergeld komme in sozialen
Randschichten teilweise nicht dem Kind zu Gute, sondern werde von den Eltern als
zweites Einkommen angesehen. Deshalb müssten das gesellschaftliche System
geändert und anstelle des Zahlung von Kindergeld der Besuch von Kindergärten und
Schulen, der Erwerb von Schuluniformen und Lehrmittel, die Teilnahme an Ausflügen
und andere Sondervorhaben kostenlos ermöglicht werden. Auch sollten der
Kindergarten beziehungsweise die Schule ein Mittagessen bereitstellen. Im
Gegenzug dafür, dass die finanziellen Aufwendungen hierfür der Staat trage, hätten
die Eltern allerdings die Pflicht, die Teilnahme ihrer Kinder sicherzustellen.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die im Internet des Deutschen
Bundestages eingestellt wurde und mitgezeichnet werden konnte. Die Petition fand
110 Unterstützer. Weiterhin wurden 52 Diskussionsbeiträge abgegeben.

Der
Petitionsausschuss
hat
zu
der
Petition
eine
Stellungnahme
des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingeholt.
Unter Einbeziehung der vorliegenden Unterlagen lässt sich das Ergebnis der parlamentarischen
zusammenfassen:

Prüfung

durch

den

Petitionsausschuss

wie

folgt

Sinn des Kindergeldes ist es, die wirtschaftliche Belastung, die den Eltern durch ihre
unterhaltsbedürftigen Kinder entsteht, angemessen zu mindern.

Durch eine Umverteilung des Kindergeldes auf die vom Petenten vorgeschlagenen
Bereiche kann die verfassungsrechtlich gebotene Freistellung des Einkommens nicht
sichergestellt werden. Seit der Einführung des neuen Familienleistungsausgleichs
durch das Jahressteuergesetz 1996 wird Kindergeld nicht mehr als Sozialleistung,
sondern als Steuervergütung gezahlt. Für die Ermittlung der Bezüge des Kindes für
Kindergeld und Kinderfreibetrag gelten einheitliche steuerliche Grundsätze.

Der Familienleistungsausgleich dient dem Ziel, die verfassungsrechtlich gebotene
Steuerfreistellung von Einkommen in Höhe des Existenzminimums eines Kindes,
einschließlich des Betreuungs- und Erziehungsbedarfs, entweder durch Zahlung von
Kindergeld oder durch Abzug der Freibeträge für Kinder sicherzustellen und
Familien, abhängig von Einkommen und Kinderzahl, zu fördern. Dass sich
Freibeträge je nach dem persönlichen Steuersatz sehr verschieden auswirken, liegt
im Steuersystem begründet.

Dementsprechend wird im laufenden Jahr nur Kindergeld als Steuervergütung
nach dem Einkommenssteuergesetz ausgezahlt, welches für die ersten beiden
Kinder jeweils 164 , für das dritte Kind 170 und ab dem vierten Kind jeweils 195
beträgt. Bei der Veranlagung zur Einkommenssteuer prüft das Finanzamt von Amts
wegen, ob damit der verfassungsrechtlichen Vorgabe entsprochen wird. Ist dies nicht
der Fall, werden zur Sicherstellung einer verfassungsgemäßen Besteuerung die
Freibeträge abgezogen und das Kindergeld verrechnet. Folglich wird die gebotene
Steuerfreileistung in jedem Fall gewährleistet. Soweit das Kindergeld dazu nicht
erforderlich ist, dient es der Förderung der Familien, und zwar vornehmlich der
Familien mit geringen Einkommen.

Der Petitionsausschuss stimmt dem Petenten zu, dass eine Förderung von Kindern
für deren persönliche Entwicklung wichtig und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
ist. Der Staat beteiligt sich an den unmittelbaren privaten Ausgaben für Kinder jedoch
nur anerkennend oder zumindest nur anteilig. Durch das Kindergeld soll die
Belastung der Eltern mit den laufend anfallenden Kosten für Betreuung, Verpflegung,
Unterkunft und Bekleidung angemessen gemildert werden.

Durch die vom Petenten vorgeschlagene Umverteilung des Kindergeldes auf andere
Bereiche können die verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht sichergestellt werden.
Im Übrigen weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass für konkrete gesetzliche
Vorgaben im Bereich der Schulen wie das vorgeschlagene zur Verfügungstellen von
kostenlosem Mittagessen, Lehrmitteln und Schuluniformen auf Grund der
Kompetenzverteilung des Grundgesetzes die Bundesländer zuständig sind.

Aufgrund der dargelegten Sachlage empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.


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