Petition richtet sich an:
Petitionsausschüsse der Länder
Das Tanzverbot (sowie auch andere Verbote) stellen Grundrechtseingriffe in die allgemeine Handlungsfreiheit dar. Diese können allerdings gerechtfertigt sein zum Schutze der Religionsfreiheit. In ganz Deutschland gibt es in den Feiertagsgesetzen eines jeweiligen Bundeslandes gesetzliche Regelungen über Einschränkungen und Verbote bestimmter Tätigkeiten an gesetzlichen Feiertagen. (www.saarheim.de/Gesetze%20Laender/ftg_laender.htm) (de.wikipedia.org/wiki/Tanzverbot)
Das Ziel dieser Petition ist eine Modernisierung und Anpassung dieser Gesetze an das heutige multikulterelle Deutschland. Dabei dürfen vor allem gesellschaftliche Veränderungen nicht außer Acht gelassen werden.
Im Jahr 2010 sind ca. 60% der Deutschen Mitglied in einer der beiden großen christlichen Kirchen, fast 40% sind konfessionsfrei.
Begründung
Das Tanzverbot ist nicht mehr zeitgemäß und dieser Eingriff ist nicht mehr zu rechtfertigen. Eine öffentliche Tanzveranstaltung schränkt niemanden in der Ausübung seiner religösen Riten ein. Im Gegenzug schränkt es Personen aller Religionen inkl. der nicht Religiösen ein. Die zugrunde liegenden Gesetze sind teilweise 60 Jahre und älter, in diesem Zeitraum hat sich Deutschland erheblich gewandelt. Das heutige Deutschland ist multikulturell und facettenreicher als das damalige. Daran sollten auch solche Gesetze angepasst werden. Ferner könnte bei so eine Frage die zweistufige Gesetzgebung (Volksabstimmung) angewendet werden.
Im Ergebnis, ist meiner Meinung nach der Eingriff in die Allgemeine Handlungsfreiheit durch das gesetzliche Tanzverbot nicht verhältnismäßig und ist durch Art. 4 II GG nicht gerechtfertigt.