Reģions: Vācija

Bundeszentralregister - Aufnahme von Straftaten ins erweiterte Führungszeugnis (sexueller Missbrauch von Kindern/Besitz von Kinderpornografie)

Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

630 Paraksti

Kolekcija beidzās

630 Paraksti

Kolekcija beidzās

  1. Sākās 2018
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs ar saņēmēju
  5. Lēmums

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Lūgumraksts adresēts: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass alle Straftaten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern und den Besitz von Kinderpornografie betreffen, zukünftig ins erweiterte Führungszeugnis aufgenommen werden, auch diejenigen, deren Verfahren aufgrund § 153a Strafprozessordnung (StPO) eingestellt werden und strafrechtlich nicht weiter verfolgt werden.

Pamatojums

Potentielle Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch nicht erfasste StraftäterNach § 12 StGB werden Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitstrafe unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind als Vergehen klassifiziert. Hierzu gehören u.a. auch die Paragraphen § 176 StGB (1), (2), (4) & (5) und § 176a (4) StGB für Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Abgesehen von der Tatsache, dass wir es unerträglich finden, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern strafrechtlich nur als „Vergehen“ und nicht als „Verbrechen“ eingestuft wird, sehen wir eine immense Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch nicht erfasste Straftaten in den erweiterten Führungszeugnissen.Da Verfahren über Straftaten, die mit einem Strafmaß unter einem Jahr Freiheitstrafe sanktioniert werden, nach § 153a StPO wegen Geringfügigkeit gegen Geldauflage zu einer Einstellung gebracht werden können, gilt der oder die Beschuldigte weiterhin als nicht vorbestraft; es erfolgt kein Eintrag in das Führungszeugnis, das erweiterte Führungszeugnis oder in das Bundeszentralregister. Mit möglicherweise verheerenden Konsequenzen, denn ein/e Beschuldigte/r könnte unbehelligt weitere Straftaten begehen und sogar in der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt sein. Gerade für diesen Bereich ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses seit Mai 2010 gesetzlich vorgeschrieben, um einen besseren Schutz für Kinder und Jugendliche zu gewährleisten.Eingestellte Verfahren gefährden den Kinder- und Jugendschutz! Bitte schaffen Sie eine gesetzliche Grundlage, die dafür sorgt, dass zukünftig auch durch Auflagen eingestellte Verfahren in den erweiterten Führungszeugnissen erfasst werden.

Saite uz petīciju

Attēls ar QR kodu

Noplēšama lapiņa ar QR kodu

lejupielādēt (PDF)

Informācija par petīciju

Sākās petīcija: 14.11.2018
Petīcija beidzas: 24.12.2018
Reģions: Vācija
Kategorija:

Debates

Pagaidām nav PAR argumentu.

Pagaidām nav PRET argumentu.

Palīdziet stiprināt pilsoņu līdzdalību. Mēs vēlamies padarīt jūsu bažas dzirdamas un palikt neatkarīgiem.

Veiciniet tūlīt