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Petīcija nav rezultatīva
Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, die Möglichkeit, ein (beglaubigtes) Führungszeugnis aus dem Ausland zu beantragen, zu vereinfachen. Ein transparenter Beantragungsprozess, in dem ersichtlich ist, ob das Führungszeugnis bearbeitet wird.
Pamatojums
Für Deutsche Bürger ohne Wohnsitz und Bekannte in Deutschland ist es momentan nicht möglich ein Beglaubigtes Führungszeugnis im Ausland zu beantragen. Dies ist problematisch für Deutsche im Ausland, welche aus Visa Gründen oder Arbeitsgründen ein beglaubigtes Führungszeugnis zu beantragen. Im Moment ist nur Beantragung per Fax oder schriftlich möglich nachdem der Antrag von der Botschaft des jeweiligen Landes bestätigt wird.Danach, wenn der Antrag abgesendet wurde, ist unersichtlich, ob das Führungszeugnis jemals bearbeitet wird oder wurde.Der Prozess zieht sich bis über einen Monat hin in dem der im Ausland lebende nicht im Klaren ist ob er die benötigten Dokumente je erhält. Im Ausland ist eine Führungszeugnisbeantragung an jeder Polizeistelle jederzeit sofort möglich, nur in Deutschland dauert diese Bearbeitung wochenlang.Es sollte mittlerweile mit dem Internet möglich sein, diese Dinge zu vernetzen.
Saite uz petīciju
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lejupielādēt (PDF)Informācija par petīciju
Sākās petīcija:
30.11.2017
Petīcija beidzas:
11.01.2018
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 4-19-07-3129-001473 Bundeszentralregister
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die Beantragung eines (beglaubigten)
Führungszeugnisses aus dem Ausland zu vereinfachen.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass es für deutsche Bürgerinnen
und Bürger im Ausland ohne Wohnsitz und Bekannte in Deutschland momentan nicht
möglich sei, ein beglaubigtes Führungszeugnis direkt zu beantragen. Die Beantragung
sei nur per Fax oder schriftlich möglich, nachdem der Antrag von der Botschaft
bestätigt worden sei. Nach Absendung des Antrags sei es nicht... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.