BVerfG und Bundespräsident Betr.: CETA & TTIP

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
BVerfG und Bundespräsident
1 Unterstützer 1 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Die Empörung nimmt zu, die Widerstände wachsen. Immer mehr Bürger erkennen die Gefährdungen von Verbraucher- und Arbeitnehmerschutzrechten, sowie Sozialstandards durch die derzeit geheim verhandelten internationalen Freihandelsabkommen CETA und TTIP. Die "Initiative Verfassungskonvent" hat sich entschlossen, im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Antrag auf einstweilige Anordnung zu stellen, die der Bundesregierung die Ratifizierung des CETA-Abkommens beim EU-Kanada-Gipfel am 25. September 2014 untersagen soll. So soll der Bundesregierung durch das BVerfG verboten werden, dem Abkommen im Rat der EU zuzustimmen, sobald die EU-Kommission es dem Rat und dem europäischen Parlament zur Entscheidung vorgelegt hat. Dieser schnelle Schritt wäre notwendig, wenn die EU allein zuständig für die Handelsabkommen ist.

Begründung

Die "Initiative Verfassungskonvent" lädt alle interessierten Bürger ein, diese Verfassungsbeschwerde zu unterstützen und im eigenen Namen einzureichen. Es ist allerdings möglich, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Antrag erst gar nicht annimmt, sondern als unzulässig erklärt, weil sie sich gegen eine befürchtete gesetzliche Maßnahme wendet. Das Bundesverfassungsgericht sieht sich nicht zuständig für die prophylaktische Abwehr von Verfassungsverstößen, sondern nur für die Kritik nach vollzogenen Vergehen. Diese Position könnte das Gericht einnehmen, wenn es sich bei CETA und TTIP um „gemischte Abkommen“ handeln sollte, die auch der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates bedürfen. Dann liegt es am Bundespräsidenten, ein notwendiges Zustimmungsgesetz zu unterzeichnen oder zu verweigern, wenn er das Gesetz für „formell“ verfassungswidrig hält. Die Initiative Verfassungskonvent schlägt daher eine Doppelstrategie vor und wendet sich mit dem Anliegen der Verfassungsbeschwerde zugleich an den anderen Adressaten, den amtierenden Bundespräsidenten. Die von der Lüdenscheid der Initiative vorgelegte Begründung zur eingereichten Verfassungsbeschwerde sollte auch dem Bundespräsidenten zu denken geben. Sollte er den Mut finden, Präsident der Bürger Deutschlands zu sein und die Zerstörung der Demokratie zu verhindern, braucht er breite Rückendeckung. Sie kann ihm gegeben werden durch Bürger, die den an ihn gerichteten Antrag zur Verweigerung eines Zustimmungsgesetzes unterstützen. Beide Anträge finden Sie als PDF-Vorlagen auf dieser Intern-Seite: https://www.initiative-verfassungskonvent.de Es liegt an Ihnen, sie in eigenem Namen und unterschrieben sowohl an Karlsruhe sowie an den Bundespräsidenten zu senden. Es liegt an uns, Sie darum zu bitten, denn es geht um unsere gemeinsame demokratische Zukunft.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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