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Peticioni i drejtohet: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Beachtung des Datenschutzes bei der Vorbereitung des Zensus 2021.
arsye
Der Datenschutz muss im Gesetz zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 berücksichtigt werden. Im aktuellen Gesetzesentwurf (s. http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2018/0206-18.pdf)) sind noch zahlreiche Verstöße gegen den Datenschutz enthalten, insbesondere "§ 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit" BDSG wird nicht berücksichtigt: - Zahlreiche Merkmale sind für den Zensus nicht erforderlich sind (vgl. Merkmalskatalog Zensus 2011). Mindestens die unter dem neuen §12a unter Abs. 2 angegebenen Nummern 13, 14, 16, 17, 18, 19 und die unter Abs. 3 angegebenen Nummern 3, 4, 5 sind zum Erreichen der Ziele des Zensus 2021 und insbesondere zum Erreichen der Ziele des Zensusvorbereitungsgesetzes (Aufbau einer Infrastruktur für den Zensus 2021) nicht erforderlich. - Die Verwendung von Echtdaten für Testzwecke darf nicht gestattet werden. - Zur Prüfung von Übermittlungswege und Qualität der Daten oder zur Weiterentwicklung von Programmen sind nicht die Daten sämtlicher in D gemeldet Personen erforderlich. - Es muss eine Anonymisierung und Pseudonymisierung der Daten erfolgen. Es könnten z.B. identische Namen und Namenskombinationen durch Zeichenketten ersetzt werden.- Normalfälle und bekannte Sonderfälle sind nicht zur Prüfung und Weiterentwicklung der Programme für neue / unbekannte Fälle erforderlich.
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Gjermania
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