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Beachtung des Datenschutzes bei der Vorbereitung des Zensus 2021.
Gerekçe
Der Datenschutz muss im Gesetz zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 berücksichtigt werden. Im aktuellen Gesetzesentwurf (s. http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2018/0206-18.pdf)) sind noch zahlreiche Verstöße gegen den Datenschutz enthalten, insbesondere "§ 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit" BDSG wird nicht berücksichtigt: - Zahlreiche Merkmale sind für den Zensus nicht erforderlich sind (vgl. Merkmalskatalog Zensus 2011). Mindestens die unter dem neuen §12a unter Abs. 2 angegebenen Nummern 13, 14, 16, 17, 18, 19 und die unter Abs. 3 angegebenen Nummern 3, 4, 5 sind zum Erreichen der Ziele des Zensus 2021 und insbesondere zum Erreichen der Ziele des Zensusvorbereitungsgesetzes (Aufbau einer Infrastruktur für den Zensus 2021) nicht erforderlich. - Die Verwendung von Echtdaten für Testzwecke darf nicht gestattet werden. - Zur Prüfung von Übermittlungswege und Qualität der Daten oder zur Weiterentwicklung von Programmen sind nicht die Daten sämtlicher in D gemeldet Personen erforderlich. - Es muss eine Anonymisierung und Pseudonymisierung der Daten erfolgen. Es könnten z.B. identische Namen und Namenskombinationen durch Zeichenketten ersetzt werden.- Normalfälle und bekannte Sonderfälle sind nicht zur Prüfung und Weiterentwicklung der Programme für neue / unbekannte Fälle erforderlich.
Dilekçeye bağlantı
QR kodlu yırtma fişi
indir (PDF)Dilekçe detayları
Dilekçe başlatıldı:
20.06.2018
Dilekçe biter:
01.08.2018
Bölge :
Almanya
Konu:
Haberler
tartışma
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