Région: Allemagne

Datenschutz - Einheitlicher Hinweis auf den Einsatz von Überwachungskameras

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
286 Soutien 286 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

286 Soutien 286 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2013
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der deutsche Bundestag möge eine einheitliche Kennzeichnungspflicht von Überwachungskameras beschließen, die in ihrer Art und Weise hervorstechend und klar erkennbar ist.

Raison

Derzeit wird zum Hinweis auf Überwachungskameras eine unglaubliche Vielfalt von Hinweisen verwendet. Teilweise gehen die Hinweissymbole im Dekor unter, wie dies an vielen Bahnhöfen der Fall ist. Auch ist Position einiger Hinweisschilder auf Dackelhöhe, so dass sie nicht registriert wird. Eine Kaufhauskette versteckt die Hinweise gar an den RFID-Scannern, parallel zur Laufrichtung. Von der Farbgestaltung hat selbst ein geübtes Auge hier enorme Schwierigkeiten diese Hinweise zu entdecken.Abhilfe kann bei diesem Kennzeichnungschaos nur durch ein einheitliches klar erkennbares Symbol geschaffen werden, dass die Datenschutzrechtlichen Vorschriften erfüllt und den Menschen zumindest erlaubt zu erkennen, ob sie überwacht werden.Die derzeitige Kennzeichnung erfüllt vielfach zwar die gesetzlichen Vorschriften macht aber Kunden nicht auf die Einschränkung ihrer Grundrechte aufmerksam. Es stellt sich die Frage, warum Überwacher die Hinweise "verstecken", als wenn es ihnen peinlich wäre, dass sie überwachen.

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Actualités

  • Pet 1-17-06-298-053823Datenschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Eingabe wird eine Pflicht zur einheitlichen Kennzeichnung von Über-
    wachungskameras, die in ihrer Art und Weise hervorstechend und klar erkennbar
    sein müsse, gefordert.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, zur Erfüllung der
    Kennzeichnungspflicht fänden derzeit viele unterschiedliche Hinweisschilder Ver-
    wendung, die aufgrund ihrer Gestaltung, Farbe oder ihrer konkreten Anbringung, etwa
    in Fußbodennähe, schwer zu registrieren oder gar versteckt seien. Abhilfe könne nur
    durch ein einheitliches... plus loin

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