Regione: Germania
 

Datenschutz - Kein Mitnahme-Verbot für größere elektronische Geräte (z. B. Laptops) auf transatlantischen Flügen in die USA

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

18 Firme

La petizione è stata respinta

18 Firme

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2017
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

La petizione è indirizzata a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen und sich dafür einsetzen, dass es nicht zu einem Laptop-Verbot auf transatlantischen Flügen in die USA kommt.

Motivazioni:

Die US-Regierung plant ein Laptop-Verbot (auch auf alle elektronischen Geräte, die größer als ein Handy sind), für Flüge aus Europa. Es kann nicht sein, dass alle Fluggäste auf der Reise in die USA ihr/en Laptop, Handy usw., an Bord eines Flugzeuges nicht mehr nutzen dürfen und/oder sogar in die Koffer verstauen müssen. Dieses angedachte Verbot ist unverhältnismäßig und verurteilt pauschal alle Fluggäste. Sollten die USA aber weiter auf einem Laptop-Verbot bestehen, so sollten die USA auch die Mehrkosten, die durch ein Laptop-Verbot entstehen übernehmen. Denn am Gate müsste das Handgepäck auf elektronische Geräte zusätzlich untersucht werden und das verursacht höhere Kosten, die die USA auch übernehmen sollten. Wer die Kapelle bestellt, muss sie schließlich auch bezahlen. Man sollte lieber dafür sorgen, dass die Menschen in den islamischen Ländern ein würdevolles Leben führen können. Dazu gehört z. B. die Meinungsfreiheit!! Dann wird die Welt auch sichererer. Außerdem zeigt ein Verbot, dass wir Angst vor einer möglichen Bedrohung der Terroristen haben. Und genau das sollten wir nicht zeigen.

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Dati della petizione

Petizione avviata: 16/05/2017
La raccolta termina: 10/08/2017
Regione: Germania
Categorie:  

Novità

  • Pet 1-18-06-219-042271 Öffentliche Sicherheit

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass es nicht zu einem Laptop-Verbot auf
    transatlantischen Flügen in die USA kommt.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
    US-Regierung ein Laptop-Verbot sowie ein Verbot für alle elektronischen Geräte, die
    größer als ein Handy seien, für Flüge aus Europa plane. Es könne nicht sein, dass alle
    Fluggäste auf der Reise in die USA ihr Laptop, Handy usw. an Bord eines Flugzeuges
    nicht mehr nutzen dürften. Dieses angedachte Verbot sei unverhältnismäßig und
    verurteile pauschal alle Fluggäste.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen 18 Mitzeichnungen und drei Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
    gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
    werden kann.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass die USA Ende März 2017 die
    Mitnahme im Handgepäck von elektronischen Geräten, die größer als Smartphones
    sind, für Direktflüge in die USA von zehn Herkunftsflughäfen in arabischen Staaten
    und Nordafrika untersagt hatten.
    Eine Ausweitung der Maßnahmen auf Flüge von Europa in die USA wurde seitens der
    USA neben anderen Maßnahmen als eine Möglichkeit zur Verbesserung der
    Luftsicherheit genannt. Daraufhin fand ein intensiver Austausch der EU-Kommission,
    der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Bundesregierung mit der
    US-Administration zum Thema der allgemeinen Luftsicherheit statt, in dem alle
    relevanten Aspekte erörtert wurden.

    Auch auf Ebene der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (International Civil
    Aviation Organization – ICAO) gab es zahlreiche Initiativen, die sich der Thematik
    annahmen.

    Der Ausschuss hebt ausdrücklich hervor, dass es für Flüge aus Deutschland in die
    USA zu keinem „Laptop-Verbot“ gekommen ist.

    Für Flüge aus anderen Staaten in die USA wurden zwischenzeitlich erlassene Verbote
    teilweise aufgehoben.

    Ferner macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass aktuelle Reisehinweise und
    eventuelle Mitnahmeverbote für Flüge in die USA auf der Internetseite der
    Transportation Security Administration (https://www.tsa.gov) oder der Internetseite des
    durchführenden Luftverkehrsunternehmens eingesehen werden können.

    Im Übrigen weist der Ausschuss darauf hin, dass die Bundesregierung gemeinsam mit
    den europäischen und US-amerikanischen Partnern die Sicherheitslage fortlaufend
    evaluiert.

    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis, das
    Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung (PDF)

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