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Oberbürgermeister Manfred Wilde
Wir fordern sofortigen Stopp aller Vertragsänderungen und Rücknahme bisheriger Neuverträge. Wir fordern alle Verträge in den Zustand Anfang 2013 zu versetzen. Wir fordern Verhandlungen und Aufstellen eines neuen gerechteren Änderungsvertrages. Wir fordern diesen neuen Vertrag ab Mitte 2014 gesamtheitlich (zu gleicher Zeit) an alle Pächter auszuteilen. Wir fordern faire Fristen gerade für ältere Menschen und den einfachen Bürger.
In den Verhandlungen fordern wir folgendes ein: Wir wollen eine Änderung der Neuverträge und zwar dahingehend: 1. Nutzung durch Dritte soll möglich sein 2. Garage kann Eigentümer wechseln ( mit Zahlung oder auch ohne Zahlung von Geld) 3. Garage kann weitervererbt werden 4. Pächter bleibt Eigentümer der Garage 5. Kündigung bei Verwahrlosung 6. wenn kein Interesse des Pächters mehr vorliegt hat Stadt Recht auf Übertragung (kostenlos) 7. Bei Abriss zahlt Pächter (auch Erbe) oberhalb der Erdoberfläche unterhalb zahlt die Stadt.
razlog
1900 Garagenbesitzer werden durch diesen Neuvertrag enteignet. Sie dürfen ihre Garage noch ihr Leben lang behalten, aber nicht mehr verkaufen, vermieten oder vererben. Sie dürfen nur eines: Ihre Garage besenrein und sauber mit allen Schlüsseln an die Stadt übergeben, damit diese dann Neuverpachten (Vermieten?) kann. Das ist eine Enteignung, denn die Garage stellt ein Eigentum nach Art 3 des GG dar und durch Pflege (Dach, neue Tore) zeigt der Pächter auch Interesse daran. Es kann nicht sein, dass dann ohne Entschädigung einfach die Garage abgegeben werden muss. Auch eine zeitweise Untervermietung muss möglich sein, sowie auch ein gänzlicher Verkauf (Schenkung)