Region: Barnim
Bilde av begjæringen Der neue Fahrplan der BBG muss verschoben und für unsere SchülerInnen überarbeitet werden!
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Der neue Fahrplan der BBG muss verschoben und für unsere SchülerInnen überarbeitet werden!

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Herr Kurth, Landrat des Landkreises Barnim
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  3. Sendt inn 01.06.2022
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Der Landrat wird aufgefordert, die Optimierungspläne der Barnimer Busgesellschaft (BBG) auf das übernächste Schuljahr zu verschieben und mit den betroffenen Schulen das Einvernehmen herzustellen.

Hintergrund:

Den Schulen des südlichen Barnim wurde ein - nicht abgestimmter - Entwurf eines neuen Busfahrplans vorgelegt. Nach jetziger Aussage der Verantwortlichen im Landkreis und der BBG gibt es zu diesem Fahrplan angeblich keine Alternativen. Der Fahrplan soll bereits ab August gelten.

Die in diesem Entwurf aufgeführten Fahrpläne bedingen zu großen Teilen eine Änderung der Unterrichtszeiten für den südlichen Barnim:

  • Dabei dürfen sieben Schulstandorte zu einer gemeinsamen Unterrichtszeit starten und nur einer dieser Schulstandorte muss den Unterrichtsbeginn um mehr als 15 Minuten verschieben.
  • Sieben weitere Schulstandorte, darunter Schwanebeck, Basdorf und Klosterfelde, müssen ihren Schulbeginn auf zwei Zeiten planen und verschieben dabei alle die Anfangszeiten des Unterrichts ummehr als 15 Minuten vom Status Quo.
  • Drei Schulstandorte, darunter auch Wandlitz, müssen ihren Schulbeginn auf drei Anfangszeiten staffeln.

Für die Schulen in Schwanebeck, Basdorf, Klosterfelde und Wandlitz funktioniert dieser Entwurf des Busfahrplans nicht!

Dem bereits im Februar - und seitdem mehrfach - geäußerten Wunsch nach einer Kompromisslösung wurde bislang weder nachgekommen noch zeigten in verschiedenen Gesprächen die Vertreter des Landkreises und der BBG - auch nach Vortragen der unten genannten Gründe - eine solche auf. Vielmehr wurde vermittelt, dass es keine Alternativen gibt. Und genau dieser Umgang mit unseren Kindern, die in der Corona-Pandemie ohnehin keine Lobby hatten, lässt alle Beteiligten - Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen - erstaunt, bestürzt, verärgert und fassungslos zurück, denn es gibt immer mehrere Möglichkeiten!

Die gesetzliche Aufgabe des Landkreises ist es, unsere SchülerInnen auf möglichst kurzen Wegen zur Schule bringen (ÖPNV-Gesetz) und als Träger der Schülerbeförderung mit der Schulkonferenz ein Einvernehmen herzustellen (VV-Schulbetrieb). Die Aufgabe ist es nicht, Schulanfangszeiten festzulegen!

Sehr geehrter Herr Landrat Kurth, den Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen ist sehr wohl bewusst, dass ein Kompromiss ein aufeinander Zugehen beider Seiten bedeutet. Aber eben beider Seiten! Wir fordern Sie daher auf, den neuen Busfahrplan der BBG auf das übernächste Schuljahr zu verschieben, in der Zwischenzeit gemeinsam funktionierende Lösungen zu erarbeiten und mit den betroffenen Schulen das gesetzlich erforderliche Einvernehmen herzustellen!

Grunnen til

Den Schulen des südlichen Barnim wurde ein - nicht abgestimmter - Entwurf eines neuen Busfahrplans vorgelegt. Die damit verbundenen Nachteile sind:

  1. Statt eines gemeinsamen Schulbeginns müssen die betroffenen Schulen den Unterrichtsanfang nun zu zwei oder drei Zeiten täglich planen. Dies bedeutet nicht nur für die Schulen einen enormen logistischen und organisatorischen Aufwand. Auch für Familien z.B. mit mehreren Kindern muss dadurch der Alltag anders organisiert werden als bisher, wenn z. B. ein Kind schon um 07:45 Uhr und das andere erst um 08:35 Uhr in der Schule sein und bis dahin betreut werden muss.
  2. Zudem verschieben sich bei den betroffenen Schulen die Anfangs- und Endzeiten drastisch, teilweise um 1,5 Stunden, nach hinten. Dies bedeutet für unsere SchülerInnen ein zeitlich späteres Schulende und damit verbunden auch mögliche Auswirkungen auf schulische Leistungen (Zeit zum Lernen), Freizeitaktivitäten (Sportvereine, Musikschulen etc.) und medizinische Versorgungstermine nach Schulende. Dies geht zu Lasten der SchülerInnen und ihrer sozialen Kompetenzen.
  3. Erfolgreiche Schulkonzepte, wie z.B. der Blockunterricht können mit gestaffelten Anfangszeiten nicht fortgeführt werden.
  4. Es erfolgte keine Abstimmung mit dem weiteren Öffentlichen Personennahverkehr der NEB oder BVG. Dies führt dazu, dass lange Wartezeiten auf Anschlüsse entstehen oder an Feiertagen in Berlin, die dort wohnenden SchülerInnen nicht zur Schule gelangen.
  5. SchülerInnen aus der Gemeinde Schorfheide werden bei diesem Entwurf unverhältnismäßig hoch benachteiligt und müssen zum Teil bereits um 05:17 Uhr in den ersten Bus steigen, um rechtzeitig zur Schule zu gelangen. Wie kann ein erfolgreicher Schulbesuch mit einem Tagesstart zwischen 04:00 und 04:30 Uhr beginnen?

Diese aufgeführten Nachteile sind für uns betroffene Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen nicht hinnehmbar und unnötig. Daher wollen wir gemeinsam mit dem Landkreis eine für alle akzeptable Lösung finden bevor der neue Fahrplan umgesetzt wird!

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