18 Υπογραφές
Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird vor dem Hintergrund des Zugunglücks in Bad Aibling im Sinne von verbesserten Maßnahmen zum Unfallschutz gefordert, dass jede Entscheidung, die eine Änderung eines im normalen Fahrplan befindlichen Zuges durch einen Fahrdienstleiter betrifft, nur noch mit Erlaubnis eines höheren Notfallmanagers durchgeführt werden darf.
Αιτιολόγηση
Bahnreisende sind das Volk. Das Volk ist nicht der Willkür eines einzelnen unzuverlässigen Fahrdienstleiters ausgesetzt. Sie möchten ja auch ein langes Leben. Grundsatz der Gesundheit ist, dass ein gesunder Mensch alles versucht, am Leben zu bleiben. Dafür erfanden viele Menschen ein Zugsicherungssystem.Dieses Zugsicherungssystem ist auf logischen Grundvoraussetzungen aufgebaut. Durch modernen Computereinsatz dürfte es mittlerweile ausgeschlossen sein, dass überhaupt jemals auf eingleisiger Strecke so ein Vorfall wie in Bad Aibling geschehen dürfe. Dies geschah deswegen, weil die Deutsche Bahn nicht mit der Unzuverlässigkeit mancher Mitarbeiter rechnet. Daraus ergibt sich, dass NUR durch eine Bejahung eines Notfallmanagers eine Entscheidung, die so eine schwere zukunftsträchtige Entwicklung herbeiruft, abgesichert werden muss.Das Management der Deutschen Bahn hat noch kein Notfallmanagementsystem, sonst wäre dieser Unfall ja nicht geschehen.
Σύνδεσμος προς την αναφορά
Δελτίο αποκοπής με κωδικό QR
κατεβάσετε (PDF)Στοιχεία για το ψήφισμα
Η αναφορά ξεκίνησε:
11/04/2016
Η αναφορά τελειώνει:
11/07/2016
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 11.09.2017Pet 1-18-12-9312-031221
Deutsche Bahn AG
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass jede Fahrplanänderung der
Fahrdienstleitung eines Zuges nur mit Erlaubnis eines diensthöheren Notfallmanagers
getroffen werden darf.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 18 Mitzeichnungen und 23 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen... παρακάτω
Συζήτηση
Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.