Die Einführung einer Maskenpflicht an Berliner Schulen, auch im Unterricht

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Vetoomus on osoitettu: Abgeordnetenhaus von Berlin

Ich fordere:

a) ersatzlose Streichung des Passus "mit Ausnahme des Unterrichtes und der außerunterrichtlichen sowie ergänzenden Förderung und Betreuung" in §4 Punkt 9 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 04. August 2020.

b) die Anzahl der Schüler, pro Klasse, dem Raumangebot anzupassen, unter Beachtung der Abstandsregeln, wie vom RKI empfohlen, und dieses, als Regelung, in der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung zu ergänzen.

Laut SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 04. August 2020 ist der Unterricht von der Maskenpflicht ausgenommen.

Zitat: " § 4 Mund-Nasen-Bedeckung (1) Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist in geschlossenen Räumen zu tragen ... 9. in Schulen gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 mit Ausnahme des Unterrichtes und der außerunterrichtlichen sowie ergänzenden Förderung und Betreuung. Quelle: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

Ich sehe in dieser Ausnahme eine direkte Bedrohung für die Gesundheit aller schulpflichtigen Kinder und somit einen Verstoß gegen Artikel 8 der Berliner Landesverfassung (https://www.berlin.de/rbmskzl/regierender-buergermeister/verfassung/artikel.41548.php).

Perustelut

1) jede wissenschaftliche Studie über die Verbreitung von Aerosolen - in geschlossenen Räumen - verweist auf das massive Infektionsrisiko, da der Virus über die Luft, über Aerosole, übertragen werden kann.

2) der Unterricht soll in voller Klassenbesetzung stattfinden, wodurch die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. Während die Maskenpflicht in Fluren erforderlich ist, wird - mit der Beibehaltung der Klassengröße - der zweite Faktor, den sozialen Abstand zu wahren, als notwendige Präventionsmaßnahme vollkommen ignoriert bzw. aufgegeben.

Somit gibt es faktisch, im Unterricht, weder eine Maskenpflicht, noch eine Abstandsregelung, wie das RKI empfiehlt, was die Gesamtheit der Schutzmaßnahmen, gegen die Verbreitung des Virus, zu 100% aushebelt.

Durch §4 Punkt 9. wird die komplette Schutzfunktion der Regelung untergraben. Der Schutz der Gesundheit der Kinder ist, mit dieser Regelung, derzeit nicht gegeben. Ich widerspreche daher dieser Regelung und fordere eine umgehende, ersatzlose Streichung des Passus "mit Ausnahme des Unterrichtes und der außerunterrichtlichen sowie ergänzenden Förderung und Betreuung", in diesem Punkt.

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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus aloitettu: 10.08.2020
Keräys päättyy: 06.09.2020
Alue: Berliini
Aihe: Terveys

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