Bölge : Almanya

Dienstleistungen im Telekommunikationsbereich - Notruf via VoIP und Mobilfunk auch bei Stromausfall

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Deutschen Bundestag
206 Destekleyici 206 İçinde Almanya

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  1. Başladı 2014
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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen das die Telekommunikationsnetzbetreiber einen Notruf jederzeit ermöglichen müssen. Hierzu sind die Netze so Einzurichten, dass ein Notruf via VoIP und via Mobilfunk auch bei Stromausfall oder anderen Störungen möglich ist. Bei Festnetzanschlüssen ist eine Notstromversorgung bis zum Endgerät des Kunden, analog den herkömmlichen Festnetzanschlüssen, zu beschließen. Bei Mobilfunk bis zum Mast.

Gerekçe

Da die Netzbetreiber dazu übergegangen sind nur noch Voice over IP Anschlüsse zu vertreiben und die Handynetze nicht mehr flächendeckend mit Notstrom zu versorgen.Daher besteht die Notwendigkeit die Netze nun wieder so abzusichern das eine Kommunikation mit den Notrufzentralen auch im Falle eines Stromausfalls oder ähnlichen Störungen möglich ist.Hierzu muss durch die Anbieter von Festnetzlösungen eine Notstromversorgung bis zum Endgerät des Verbrauchers, ähnlich wie bei den herkömmlichen Festnetzanschlüssen, zur Verfügung gestellt werden. Eine Möglichkeit hierfür wäre PoE (Power over Ethernet) um den Router und ein angeschlossenes kabelgebundenes Telefon zu versorgen.Auch eine verbindliche flächendeckende Notstromversorgung der Handymasten muss beschlossen werden um die Bürger zu schützen die keinen Festnetzanschluss besitzen.Es kann nicht sein das wir im 21. Jahrhundert keine Möglichkeit haben Hilfe zu rufen wenn es zu einem Stromausfall kommt.Und wer nun sagt so etwas kann nicht passieren, der möge sich bitte mit dem Stromausfall im Jahre 2010 in Egelsbach beschäftigen wo genau dieses Szenario eingetreten ist.Es kam zu einem Stromausfall und eine Kommunikation mit den Notrufzentralen war nur noch über herkömmliche Anschlüsse möglich. Handykommunikation sowie VoIP waren stundenlang gestört.

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Haberler

  • Pet 1-18-09-9021-007755

    Dienstleistungen im
    Telekommunikationsbereich


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.02.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – als
    Material zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Begründung

    Mit der Eingabe wird eine Verpflichtung der Betreiber öffentlicher
    Telekommunikationsnetze gefordert, zu gewährleisten, dass ein Notruf via VoIP und
    Mobilfunk auch bei Stromausfall oder anderen Störungen abgesetzt werden kann.
    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe... daha ileri

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