Reģions: Vācija
Ekonomika

Eigene Entscheidung bei telefonischer Investmentberatung

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  1. Sākās 2021
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Hiermit erkläre ich, dass ich als Kunde/Kundin selbst entscheiden möchte, ob mein Gespräch in einem Telefon- oder Video-Beratungsgespräch zur Beweissicherung (sogenanntes Taping) aufgezeichnet wird oder nicht.

Hierzu wünsche ich mir eine einmalige Erklärung, die bis zum Widerruf ihre Gültigkeit behält.

Pamatojums

Die EU hatte im Rahmen ihrer Wertpapierdienstleistungsrichtlinie MiFID II die Aufzeichnung von telefonischen Abschlüssen im Investmentbereich verbindlich vorgeschrieben.

Bei der Umsetzung in nationales Recht wurde entsprechend der Richtlinie festgelegt, dass diese Telefonaufzeichnung zwingend zu erfolgen hat und dabei nicht nur der eigentliche Auftrag aufzuzeichnen ist, sondern in Deutschland auch die komplette Beratung. Dies sogar, wenn am Ende gar kein Auftrag erfolgt.

Kundinnen und Kunden, die - aus welchen Gründen auch immer - keine Aufzeichnung der Telefonate wünschen, dürfen seitdem keine Beratung am Telefon mehr erhalten und können mit ihren Beraterinnen und Beratern telefonisch keine Fragen mehr klären.

Das führt gerade in Zeiten der Corona-Pandemie mit all ihren Einschränkungen und Kontaktbeschränkungen dazu, dass die Kundinnen und Kunden auf sich alleine gestellt sind, weil Präsenzberatungen gar nicht leistbar sind. Das kann nicht im Sinne eines angestrebten Verbraucherschutzes sein.

Im Sommer 2021 will die EU-Kommission den Bericht über die Evaluierung der MiFID II-Richtlinie vorlegen, der dann beraten werden soll. Wir wollen erreichen, dass dabei für Kundinnen und Kunden eine Wahlfreiheit geschaffen wird, die es ihnen ermöglicht, telefonisch beraten zu werden und Entscheidungen zu treffen, auch wenn sie selbst keine Aufzeichnung der Telefonate wünschen.

Auch das Bundesministerium der Finanzen hat diese Forderung inzwischen übernommen und setzt sich bei den zuständigen Stellen in Brüssel dafür ein.

Quelle:

https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/eu-anlegervorschriften-bundesregierung-kaempft-gegen-aufzeichnungspflicht-bei-telefonischer-anlageberatung/24946320.html?ticket=ST-4576291-zvch7obABnRrbF3TNU9Q-ap4

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Jaunumi

Debates

Als Kunde möchte ich mit meinem Berater(in) auch Themen am Rande besprechen, die ich NICHT aufgezeichnet haben möchte! Ob es um eine Erkrankung geht, kriselnde Ehe, Ärger mit Angehörigen - dergleichen muss hochvertraulich bleiben, auch wenn es Teil einer Anlageentscheidung sein kann. In der Dokumentation, die ich zum Abschluss immer unterschreibe, sind die wichtigsten Dinge sowieso komprimiert zusammengefasst.

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