Wirtschaft

Eigene Entscheidung bei telefonischer Investmentberatung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Abgeordnete des Europaparlamentes und des Deutschen Bundestages
24.937 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

24.937 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

21.07.2022, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


04.06.2021, 18:05

Liebe Unterstützende,

Damit noch mehr Menschen von der Petition erfahren, haben wir von openPetition einen Post zur Petition auf Facebook, Twitter und Instagram veröffentlicht - gerne mitmachen & teilen, teilen, teilen:

+++ Facebook: www.facebook.com/openPetition/photos/a.305584669539756/4011013065663546/

+++ Twitter: twitter.com/openPetition/status/1400815165688406018/photo/1

+++ Instagram: www.instagram.com/p/CPs2jrTtB4Y/

Bitte mit Freunden, Bekannten und Familie teilen. Jedes “Gefällt mir” (Like), aber vor allem geteilte Inhalte (Shares) sorgen dafür, dass noch mehr Menschen von der Petition erfahren. Die Petition kann auch in Facebook-Gruppen geteilt werden.

Wer nicht in den Sozialen Netzwerken ist, kann Freunde, Bekannte und Familie per Whatsapp oder E-Mail auf die Petition hinweisen:

+++ Kurzlink zur Petition: www.openpetition.de/investmentberatung

Vielen Dank für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team


26.04.2021, 16:06

Die EU Kommission wird im Sommer 2021 den "Bericht" zur Evaluierung vorlegen, der dann beraten wird - nicht den "Entwurf"! Begriffliche Klarstellung!


Neue Begründung:

Die EU hatte im Rahmen ihrer Wertpapierdienstleistungsrichtlinie MiFID II die Aufzeichnung von telefonischen Abschlüssen im Investmentbereich verbindlich vorgeschrieben.

Bei der Umsetzung in nationales Recht wurde entsprechend der Richtlinie festgelegt, dass diese Telefonaufzeichnung zwingend zu erfolgen hat und dabei nicht nur der eigentliche Auftrag aufzuzeichnen ist, sondern in Deutschland auch die komplette Beratung. Dies sogar, wenn am Ende gar kein Auftrag erfolgt.

Kundinnen und Kunden, die - aus welchen Gründen auch immer - keine Aufzeichnung der Telefonate wünschen, dürfen seitdem keine Beratung am Telefon mehr erhalten und können mit ihren Beraterinnen und Beratern telefonisch keine Fragen mehr klären.

Das führt gerade in Zeiten der Corona-Pandemie mit all ihren Einschränkungen und Kontaktbeschränkungen dazu, dass die Kundinnen und Kunden auf sich alleine gestellt sind, weil Präsenzberatungen gar nicht leistbar sind. Das kann nicht im Sinne eines angestrebten Verbraucherschutzes sein.

Im Sommer 2021 will die EU-Kommission einenden EntwurfBericht fürüber die Evaluierung der MiFID II-Richtlinie vorlegen, der dann beraten werden soll. Wir wollen erreichen, dass dabei für Kundinnen und Kunden eine Wahlfreiheit geschaffen wird, die es ihnen ermöglicht, telefonisch beraten zu werden und Entscheidungen zu treffen, auch wenn sie selbst keine Aufzeichnung der Telefonate wünschen.

Auch das Bundesministerium der Finanzen hat diese Forderung inzwischen übernommen und setzt sich bei den zuständigen Stellen in Brüssel dafür ein.

Quelle:

www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/eu-anlegervorschriften-bundesregierung-kaempft-gegen-aufzeichnungspflicht-bei-telefonischer-anlageberatung/24946320.html?ticket=ST-4576291-zvch7obABnRrbF3TNU9Q-ap4


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5.242 (5.239 in Deutschland)



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