Einbezug der Personalkosten beim Nachweis der Erfordernis der Corona Soforthilfe

請願者は非公開
請願書の宛先
Wirtschaftsministerium

11 署名

請願者は請願書を提出/引き渡さなかった。

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請願者は請願書を提出/引き渡さなかった。

  1. 開始 2020
  2. コレクション終了
  3. 提出済み
  4. ダイアログ
  5. 失敗した

請願書の宛先: Wirtschaftsministerium

Unternehmen müssen nachweisen, dass Sie die Corona Soforthilfe auch benötigt haben. Hierzu dürfen Sie allerdings nicht die Personalkosten heranziehen, obwohl viele Unternehmenszweige personalintensiv sind.

Gefordert wird, dass die Personalkosten zur Berechnung des Liquiditätsengpasses herangezogen werden dürfen, da es Kosten sind, die wirklich entstanden sind.

理由

Viele Unternehmen haben versucht, während der Corona Krise ihren Betrieb aufrecht zu halten und alternative Lösungen zur Kurzarbeit zu finden. Somit fielen bei diesen Betrieben auch Personalkosten an, die diese zu stemmen haben.

Allerdings dürfen diese beim Berechnungsbogen des Liquiditätsengpasses nicht mit angegeben werden, obwohl sie angefallen sind (und auch durch Lohnabrechnungen bestätigt werden können).

Somit werden Unternehmen, die versucht haben, die Krise eigenständig zu meistern nun schlechter gestellt als Unternehmen, die direkt auf staatliche Hilfe wie u.a. Kurzarbeitergeld zurück gegriffen haben. So wird ein falsches Signal in der Gesellschaft gesetzt. Und so werden einige Unternehmen durch die Rückforderung von Soforthilfe, die tatsächlich dringend benötigt wurde, nachträglich in die Insolvenz getrieben.

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請願に関する情報

請願開始: 2020/07/14
コレクション終了: 2020/09/13
地域: Nordrhein-Westfalen
カテゴリ: 仕事

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