Tierschutz

Einführung von Entnahmemaßen für Fische.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Angelfischer Verband e.V.
140 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

140 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Fische die das Mindestmaß erreicht haben müssen den Gewässer entnommen werden.Zum Verzehr geeignete Fische müssen entnommen werden.So oder so ähnlich steht es in vielen Vereinsstatuten.Das widersprich aber in aller Regel den Grundgedanken des Artenschutzes,der ebensfalls in den meisten Statuten wiedergegeben wird,gerade bei Fischen die sowieso schon auf der Liste der bedrohten Tierarten stehen wie Aal,Bachforelle und so weiter.Die Unterzeichner und ich fordern hier mit eine Einführung von Entnahmemaßen,sprich ab bestimmter größer müssen Fische wieder ihren Element übergeben werden.Zum Beispiel Bachforelle ab 50cm. https://www.n-tv.de/wissen/Angelirrtum-entlarvt-article11921741.html?fb_action_ids=493910964058117&fb_action_types=og.recommends

Begründung

Die Begründung ist die,größe Fische können theoretisch mehr Nachkommen erzeugen was bedeuten würde das auch mehr Nachkommen überleben.Da größere Fische auch besseres Genmaterial besitzen(sonst wären sie nicht so groß geworden) erhöhen sich die Chancen der Nachkommenschaft noch einmal.Ein gutes Beispiel ist Holland mit exzellenten Hechtbeständen die es wahrscheinlich nicht gäbe wenn man die Fische nicht zurücksetzen würde.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

Noch kein PRO Argument.

Jeder verantwortungsbewuste Sportfischer, setzt bestimmte Fischarten eh automatisch und schonend in die Gewässer zurück. so auch ich. Zum Glück hat sich der Fischbestand auf Grund der sich enorm verbesserten Wasserqualität verbessert. Ich gehe z.b. angeln weil ich Fisch sehr gerne esse und tue dies nur an Fließgewässern. Weibchen mit Laich egal welcher Fischart und egal welcher größe werden von mir prinzipiel wieder zurückgesetz. Ebenso Fische deren Bestand sich erholt hat und wieder zum beangeln freigegen wurden. Wir Angler hegen die Bestände und zerstören sie nicht.

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