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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass künftig die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen auch demjenigen zugute kommt, der im veranlagten Jahr keine Steuern bezahlt hat.
Perustelut
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen u. a. werden direkt von der Steuerschuld abgezogen. Ein Rentnerehepaar, welches durch die Freibeträge mit ihrem Einfamilienhaus oder ihrer Eigentumswohnung außerhalb einer Steuerschuld liegt, hat genauso Aufwendungen durch Handwerker für Reparaturen etc. zu bezahlen. Sie werden hier extrem benachteiligt, weil sie in der glücklichen Situation der Rentner sind und keine Steuern bezahlen müssen. Aufwendungen für Sanierungen und Renovierungen haben sie aber trotzdem. Deshalb muss hier dringend eine Anpassung der Regelung erfolgen. Gerade für Rentner, welche durch die Doppelbesteuerung ihrer Rente und davor der bezahlten Rentenbeiträge nur 48 Prozent ihres bisherigen Einkommens erhalten, ist eine Änderung in der vorgeschlagenen Form dringend erforderlich.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
11.12.2018
Vetoomus päättyy:
18.02.2019
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 10.1.2020
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