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Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,
Andragendet er stilet til: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Beruf des Informatikers (insbesondere in der Tätigkeit der Softwareentwicklung) ebenso regelmäßig zu den freien Berufen zu zählen (§18 EStG), wie es bei Ingenieuren und Wissenschaftlern jeglicher Fachrichtung der Fall ist.
Begrundelse
Der Beruf des Informatikers lässt sich durch die ingenieursmäßige Analyse, Herangehensweise und Spezifikation von komplexen Problemstellungen beschreiben. Ebenso erfolgt die Lösung durch Analyse, Spezifikation, Design und Implementierung. Die einzelnen Stufen des Verfahrens erfordern ingenieursmäßige und wissenschaftliche Leistung. Die wenigsten Entwickler vertreiben Ihre Arbeit selbst, sondern arbeiten für gezielte Projekte, so dass keine gewerbliche Tätigkeit gegeben ist. Der Informatiker ist in seiner Arbeit fachlich unabhängig und löst Probleme von höchster Komplexität auf meist abstraktem Niveau. Urteile in der Vergangenheit beruhen oftmals auf Halbwissen der Entscheidenden und diffamieren die Höhe der geistigen Leistung eines Informatikers. Nicht umsonst, zählt diese akademische Ausbildung zu einer der Anspruchsvollsten, die wir in unserem tertiären Bildungssystem kennen.Der Vorwurf der gewerblichen Tätigkeit ist weitaus weniger begründet, als bei Anwälten, die Ihren Lebenunterhalt durch das automatisierte Schreiben von Abmahnungen oder das Erwirken von Mahnbescheiden erwirtschaften. Analog dazu sollte man die Komplexität und Wissenschaftlichkeit der Arbeit betrachten.Nach den eigenen festgeschriebenen Kriterien des EStG §18 ist der Informatiker zu den freien Berufen zu zählen, eher noch, als viele dort festgeschriebene Berufe.
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Andragende startede:
27.07.2012
Andragendet slutter:
07.09.2012
Region:
Tyskland
Kategori:
Nyheder
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
den 18-11-2015Pet 2-17-08-6110-040641Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Der Petent fordert, den Beruf des Informatikers in die Liste der freien Berufe gemäß
§ 18 Einkommensteuergesetz aufzunehmen.
Zur Begründung wird ausgeführt, der Beruf des Informatikers lasse sich durch die
ingenieursmäßige Analyse, Herangehensweise und Spezifikation von komplexen
Problemstellungen beschreiben. Die einzelnen Tätigkeitsfelder erforderten
ingenieursmäßige und wissenschaftliche Leistung. In der Regel arbeiteten die
Entwickler für gezielte Projekte, so dass nicht der Tatbestand einer gewerblichen
Tätigkeit vorliege.... mere
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