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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Zinseinkünfte und sonstige Kapitalerträge bis zur Höhe der Inflationsrate von der Einkommenssteuer auszuschließen.
Perustelut
Zinserträge und andere Kapitalerträge sind als Einkommen zu versteuern. Seit Jahren sind die Zinsen jedoch auf einem so niedrigen Niveau, dass viele Anleger nur Erträge unterhalb der Inflationsrate erwirtschaften und damit real einen Wertverlust erfahren. Trotzdem muss von diesen Erträgen noch Einkommensteuer entrichtet werden, obwohl real gar kein Einkommen, sondern ein Wertverlust vorliegt.Durch eine Freistellung der Kapitalerträge in Höhe der jeweiligen Inflationsrate soll bewirkt werden, dass reale Wertverluste nicht besteuert werden und nur reale Wertzuwächse weiterhin besteuert werden.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 10.2.2020
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