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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Einkommensgrenze, ab dem der Spitzensteuersatz fällig wird, automatisch mit der durchschnittlichen Lohnentwicklung wächst.
Perustelut
1960 wurde der Spitzensteuersatz erst ab dem 18fachen des Durchschnittseinkommens fällig. Heute sind lediglich das 1,6fache dafür nötig. Somit zahlen bereits gut ausgebildete Facharbeiter ab einem Einkommen von 54.950 € den Spitzensteuersatz von 42 %. Die fehlende Angleichung der Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz fällig wird, verursacht eine stetige steigende und schleichende Steuererhöhung, die der Normalbürger nicht direkt mitbekommt.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 30.7.2020
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