Reģions: Vācija
 

Einkommensteuer - Einführung von Familiensplitting anstelle von Ehegattensplitting

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Deutschen Bundestag

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  1. Sākās 2011
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Lūgums ir adresēts: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass anstatt des Ehegattensplitting ein Familiensplitting eingeführt wird. ; d.h. dort wo Kinder erzogen werden, wird das Einkommen entsprechend der Anzahl der Kinder gesplittet und auf der Basis des gesplitteten Betrages versteuert, um alle, die Kinder erziehen, steuerlich zu entlasten.

Pamatojums

Durch das Familiensplitting wird überall dort, wo Kinder erzogen werden, das Einkommen entsprechend der Anzahl der Kinder gesplittet und auf der Basis des gesplitteten Betrages versteuert, um alle, die Kinder erziehen, steuerlich zu entlasten, weil nur durch eine kinderfreundliche Steuerpolitik gewährleistet wird, daß auch in Zukunft die Basis unserer Gesellschaft, die Familie, gesichert wird.

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Informācija par petīciju

Petīcija uzsākta: 09.07.2011
Kolekcija beidzas: 02.09.2011
Reģions: Vācija
Kategorija:  

Jaunumi

  • Pet 2-17-08-6110-024947

    Einkommensteuer


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.03.2012 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass bei der Einkommensbesteuerung das
    bestehende Ehegattensplitting durch ein Familiensplitting ersetzt wird, bei dem das
    Einkommen unter Einschluss der im Haushalt lebenden Kinder gesplittet und auf der
    Basis des gesplitteten Betrages besteuert wird, um alle, die Kinder erziehen,
    steuerlich zu entlasten.
    Der Petent trägt zur Begründung vor, dass nur durch eine kinderfreundliche
    Steuerpolitik gewährleistet sei, dass auch in Zukunft die Basis unserer Gesellschaft,
    nämlich die Familie, abgesichert werde. Anknüpfungspunkt solle deshalb nicht die
    Ehe sein, sondern die Familie als der Ort, an den Kindern erzogen werden.
    Zu den Einzelheiten des Vortrages wird auf die von dem Petenten eingereichten
    Unterlagen Bezug genommen.
    Zu dieser öffentlichen Petition gingen 360 Mitzeichnungen und
    76 Diskussionsbeiträge ein.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich auf der Grundlage einer
    Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wie folgt
    zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass der Vorschlag des Petenten nicht neu ist. Er
    wurde insbesondere im Zusammenhang mit der Veröffentlichung einer Studie des
    Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung (DIW) im Jahr 2006 öffentlich
    diskutiert. Die Studie hat ergeben, dass das Familiensplitting in erster Linie

    einkommensstarke Familien begünstigt. So würden nur Familien mit drei oder mehr
    Kindern und sehr hohem, zu versteuerndem Einkommen steuerlich stärker entlastet
    als im derzeitigen Familienleistungsausgleich. Keine steuerliche Entlastung ergäbe
    sich aber – und zwar auch für Familien mit mehreren Kindern – im unteren und
    mittleren Einkommensbereich.
    Der Petitionsausschuss weist ferner auf weitere Nachteile dieses Modells hin:
    Mit Blick auf das Ziel einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf würde ein
    Familiensplitting die Arbeitsanreize gerade nicht verbessern. Finanzpolitisch würden
    die aufgrund der Steuerentlastung in den oberen Einkommensgruppen eintretenden
    Mindereinnahmen (das DIW rechnete seinerzeit mit fiskalischen Kosten von bis zu
    13 Mrd. €) unter anderem beim Ausbau der Betreuungsinfrastruktur fehlen.
    Der Petitionsausschuss befürwortet aus den dargelegten Gründen deshalb nicht den
    der Petition zugrunde liegenden Ansatz des Familiensplittings. Vielmehr ist darauf
    hinzuweisen, dass der bestehende steuerliche Familienleistungsausgleich über ein
    aufeinander abgestimmtes System von Kindergeld und entsprechenden
    einkommensteuerrechtlichen Freibeträgen bereits dem Umstand ausreichend
    Rechnung trägt, dass Eltern – unabhängig von ihrem Familienstand – in gebotenem
    Maße steuerlich entlastet werden müssen.
    Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss letztlich nicht in Aussicht
    stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher,
    das Petitionsverfahren abzuschließen.

    Begründung (PDF)

Debates

2) Homo-Paaren wird mit Verweis auf die Kinderlosigkeit das Splitting vorenthalten, dabei übernehmen diese sämtliche Ehe-Pflichten. Verweist man darauf,das es sehr viele kinderlose Ehepaare gibt, weitaus mehr, als es Homo-Ehen geben könnte, so wird dies ignoriert oder mit der Gebährfähigkeit verteidigt. Dies ist verlogen. Entweder fördert man ALLE Formen der Familie unabhängig der Ehe, ODER das Ehegattensplitting wird ausgeweitet. Aber da klammert man sich an die Ausrede "familienfeindlich".

Weil ich eh genuig Geld habe und ich alles kann

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