Kraj : Německo

Einkommensteuer - Gleichbehandlung bei der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Studium

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im Rahmen der Einkommensteuererklärung Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen (gem. § 33 EStG) von Studenten genauso berücksichtigt werden wie bei Arbeitnehmern.

Odůvodnění

Das Studium dient genauso wie Fortbildungen bei Arbeitnehmern grundsätzlich dem künftigen Erwerbsleben und ist damit Voraussetzung für Einkünfte, die zu (meist höheren) Einkommensteuern führen. Ein Ortswechsel an eine Universitätsstadt incl. damit verbundener Umzugs-, Miet- und Einrichtungskosten ist deshalb als Werbungskosten anzusetzen (ggf. als Verlustvortrag). Zumindest müssen die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein, wenn die Eltern dafür in Vorleistung treten. Dies muss auch gelten, wenn ein Elternteil bei einem minderjährigen Kind (das keinen Mietvertrag abschließen kann) stellvertretend als Vertragspartner auftritt und ggf. mit umzieht. Es ist nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar, wenn Arbeitnehmer alle diesbezüglichen Aufwendungen absetzen können, während bei Studenten auf Ausgaben der "allgemeinen Lebensführung" verwiesen wird, die mit dem Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag abgegolten wären.

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