Kraj : Německo

Einkommensteuer - Herausnahme des Elterngeldes aus dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Elterngeld aus dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Einkommensteuergesetz (EStG) herausgenommen wird.

Odůvodnění

Der Progressionsvorbehalt hat unter anderem die Aufgabe, eine unangemessene Bevorteilung bei der Steuer zu verhindern. Demgegenüber wollte der Gesetzgeber mit dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG), Eltern die Möglichkeit schaffen, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vor allem in den ersten Lebensjahren des Kindes abzusichern. Das Elterngeld ist zwar nach dem BEEG grundsätzlich steuerfrei. Es wird jedoch durch den Progressionsvorbehalt bei der Steuererklärung belastend angerechnet. Die Bundesrepublik hat einer der geringsten Geburtenraten auf der Welt. Das führt natürlich dazu, dass die Sozialsysteme durch einen immer geringer werdenden Anteil einer jüngeren Bevölkerung stärker belastet werden. Mit der Absicherung der wirtschaftlichen Leistung soll das Volk motiviert werden, mehr Kinder zu bekommen. Dass aber hierbei der Progressionsvorbehalt bei jungen Eltern belastend angerechnet wird, hemmt die motivierende Wirkung, die das BEEG erreichen möchte. Durch den Progressionsvorbehalt werden zwar Steuereinnahmen gesichert, jedoch muss bei Abwägung der Steuereinnahmen mit der Motivation, die Geburtenrate in der Bundesrepublik zu steigern, eingesehen werden, dass dem Schutze und der Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern, eine höhere Gewichtung beigemessen werden muss.

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