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Petycja została odrzucona.
To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .
Petycja skierowana jest do: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, sämtliche Kapitalerträge und private Veräußerungsgeschäfte im Sinne der §§ 20 und 23 EStG von der Besteuerung mit Wirkung ab 1.1.2013 auszunehmen.
Uzasadnienie
Im Laufe der Jahre hat sich der Zugriff des Fiskus auf diese Einkünfte im Rahmen von gesetzlichen Neuregelungen nach und verschärft und erweitert.Die geltende Rechtslage ist Folgende:Laufende Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden müssen in vollem Umfang mit dem Nominalwert besteuert werden. Ein Werbungskostenabzug ist nicht zulässig.Gewinne aus Veräußerungen von Wertpapieren, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden, sind ohne zeitliche Begrenzung zu versteuern.Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken sind innerhalb einer Frist von zehn Jahren steuerpflichtig.Nicht berücksichtigt wird hierbei, dass1. Scheingewinne besteuert werden, soweit der nominale Gewinn über den realen Wertzuwachs hinausgeht, also eine Inflation bzw. Teuerung beinhaltet.2. Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte auf der privaten Vermögensebene liegen und dem Vermögensaufbau zur Sicherung der Alters- und Krisenvorsorge dienen sollen, und damit staatliche Unterstützungen wegen Mittellosigkeit abwenden sollen (für viele Bürger ist das persönliche Vermögen die einzige Existenzquelle).3. in den letzten Jahren das Zinsniveau durch die Europäische Zentralbank aus politischen bzw. fiskalischen Gründen künstlich nach unten weiter unter die Inflationsrate gedrückt wurde.Der Fiskus konterkariert mit der restriktiven Besteuerung diese Aspekte. Er belastet den Steuerpflichtigen über seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und enteignet ihn, in dem er die Substanz besteuert, was existenzbedrohend sein kann und zudem verfassungsrechtlich bedenklich ist.
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Ruszyła petycja:
05.01.2013
Petycja się kończy:
16.02.2013
Region:
Niemcy
Kategoria:
Aktualności
-
Pet 2-17-08-6110-047299Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent regt an, sämtliche Kapitalerträge und privaten Veräußerungsgeschäfte im
Sinne der §§ 20 und 23 Einkommensteuergesetz von der Besteuerung mit Wirkung
ab 01.01.2013 auszunehmen.
Zur Begründung wird ausgeführt, im Laufe der Jahre sei der Zugriff des Staates auf
diese Einkunftsarten im Rahmen von gesetzlichen Neuregelungen kontinuierlich
verschärft und erweitert worden. Für viele Bürger sei jedoch das persönliche
Vermögen die einzige Existenzquelle. Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte auf
der privaten Vermögensebene... dalej