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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Regelungen zur Besteuerung und zu den Abgaben an die Sozialversicherung für das 13. und 14. Monatsgehalt geändert werden.
Perustelut
Werden einem Arbeitnehmer ein 13. und/oder ein 14. Monatsgehalt gezahlt, so bleibt den Geringverdienern unterm Strich nicht viel von dem Weihnachts-/Urlaubsgeld. Bekommt ein Arbeitnehmer als Bsp. 2.100 € Brutto im Monat und im November dazu 500 € Weihnachtsgeld, dann erhält er/sie nach Abzug aller Abgaben lediglich rund 250 €. Es sollte dahingehend verbessert werden, dass eine Möglichkeit bleibt, von diesem Weihnachtsgeld auch wirklich Geld für Weihnachten o. ä. ausgeben zu können. Mit Einführung von Freibeträgen im Steuergesetz könnte dies beispielhaft erreicht werden. Durch weniger Abgaben und Steuern kann im Endeffekt mehr Geld in die Wirtschaft fließen, da die Bürger hiermit mehr kaufen können und sich an Weihnachten oder zum Urlaub hin mehr leisten können. Vor allem schrecken mittelständische Unternehmen davor zurück, diese 13. und 14. Monatsgehälter zu zahlen, da für sie am Ende zu viel an die Sozialversicherungen und an das Finanzamt zu zahlen ist. Es wird oft gar kein solches Gehalt ausgezahlt.Die jetzige Gesetzgebung entlastet nur die Arbeitnehmer mit höherem Einkommen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden verglichen mit den Höchstbeträgen für das komplette Jahr, wodurch nur ein Höchstverdiener davon profitiert, weniger Abgaben zu zahlen. Die Sonderzahlungen sind zudem voll steuerpflichtig.
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Vetoomus alkoi:
13.12.2018
Vetoomus päättyy:
09.04.2019
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 2.11.2019Petitionsausschuss
Pet 2-19-08-6110-015395
32825 Blomberg
Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte eine Änderung der Regelungen zur Besteuerung und zu den Abgaben
an die Sozialversicherung für das sog. Urlaubs- und Weihnachtsgeld erreichen.
Zur Begründung wird ausgeführt, aufgrund der derzeitigen Regelungen verblieben bei den
Arbeitnehmern nur ein relativ kleiner Teil dieser Gelder. Er schlage eine Änderung
dahingehend vor, dass beispielsweise für solche Leistungen Freibeträge im Steuergesetz
geschaffen werden.
Auf den weiteren Begründungsinhalt der auf der... enemmän
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