Dilekçe platformadan kaldırıldı.
Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Übergangsgeld, Insolvenzgeld, usw.) in dem Jahr steuerlich angerechnet werden, in dem sie zu zahlen gewesen sind.Vor allem Insolvenzgeld wird in vielen Fällen nachwirkend nach dem Jahreswechsel gezahlt.
Gerekçe
Es soll verhindert werden, dass dem Arbeitnehmer Entgeltersatzleistungen nachträglich versteuert werden, da sie nicht periodengerecht gezahlt worden sind.Wenn Entgeltersatzleistungen nach dem 31.12. des betreffenden Jahres gezahlt werden, unterliegen diese steuergesetzmäßig dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, dem Arbeitnehmer entstehen dadurch weitere finanzielle Einbußen und Belastungen, die ihm nicht weiter zugemutet werden dürfen.
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