Einkommensteuer - Steuerliche Anrechnung von Lohnersatzleistungen im Jahr der Zahlung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
28 Unterstützende 28 in Deutschland

Die Petition wurde von der Plattform entfernt

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  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Übergangsgeld, Insolvenzgeld, usw.) in dem Jahr steuerlich angerechnet werden, in dem sie zu zahlen gewesen sind.Vor allem Insolvenzgeld wird in vielen Fällen nachwirkend nach dem Jahreswechsel gezahlt.

Begründung

Es soll verhindert werden, dass dem Arbeitnehmer Entgeltersatzleistungen nachträglich versteuert werden, da sie nicht periodengerecht gezahlt worden sind.Wenn Entgeltersatzleistungen nach dem 31.12. des betreffenden Jahres gezahlt werden, unterliegen diese steuergesetzmäßig dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, dem Arbeitnehmer entstehen dadurch weitere finanzielle Einbußen und Belastungen, die ihm nicht weiter zugemutet werden dürfen.

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