47 Podpisy
Petycja została odrzucona.
To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Tatsache, dass Beamtinnen und Beamte im Vergleich zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen besonders hohen Kündigungsschutz geniessen als geldwerter Vorteil zu bewerten ist, der zu versteuern ist. Als Bemessungsgrundlage dafür ist der doppelte Prozentsatz zur Arbeitslosenversicherung anzusetzen, der das steuerliche Bruttoeinkommen erhöhen soll.
Uzasadnienie
Die Beschäftigungsgarantie, die Beamtinnen und Beamte von ihrem Dienstherrn gewährt wird, stellt einen sehr hohen Zugewinn an wirtschaftlicher Sicherheit dar, den andere abhängig Beschäftigten nicht genießen. Während andere Privilegien (z.B. Dienstwagen, Teilnahme an Betriebsfeiern) bereits steuerlich erfasst werden, unterliegt das Sonderrecht die Unkündbarkeit von Beamtinnen und Beamten in steuerlicher Hinsicht leider immer noch einer Ungleichbehandlung. Mit der Anrechnung eines zu versteuernden pauschalen Versicherungsbeitrages kann eine Gleichbehandlung relativ leicht und unbürokratisch erfolgen. Neben dem Grundsatz der Gleichbehandlung könnte ebenso eine Entlastung insbesondere der Länderhaushalte durch diese Regelung erzielt werden.
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Petition gestartet:
21.06.2016
Petition endet:
15.11.2016
Region:
Niemcy
Kategoria:
Aktualności
-
Pet 2-18-08-6110-031463
Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird das Anliegen verfolgt, dass die weitgehende "Unkündbarkeit"
von Beamtinnen und Beamten als geldwerter Vorteil versteuert und als
Bemessungsgrundlage dafür der doppelte Prozentsatz der Arbeitslosenversicherung
dem jeweiligen steuerlichen Bruttoeinkommen der Beamtinnen und Beamten
zugerechnet werden solle.
Zum weiteren Inhalt der Petition wird auf die Begründung der öffentlichen Petition
Bezug genommen.
Die Petition... dalej