Regiune: Germania

Einkommensteuer - Steuerliche Erleichterung für E-Bike-Leasing

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
110 de susținere 110 in Germania

Petiția a fost inchisa

110 de susținere 110 in Germania

Petiția a fost inchisa

  1. A început 2018
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass eine steuerliche Erleichterung für das E-Bike-Leasing beschlossen wird.Der Stand der Dinge ist nämlich aktuell, dass E-Bikes und Fahrräder wie ein Dienstwagen nach der 1-Prozent-Regelung versteuert werden müssen, während Elektroautos nach dem neuen Gesetz mit 0,5 % versteuert werden müssen. Wir bezweifeln, dass die Intention des Gesetzgebers ist, dem Elektroauto einen höheren Stellenwert zuzuordnen, als dem Fahrrad oder E-Bike.

motive

Eigentlich plante der Gesetzgeber steuerlichen Erleichterungen für das E-Bike-Leasing, welche 2019 in die Wege geleitet werden sollten. Diese Regelung greift allerdings nur in den wenigsten Fällen, sodass die meisten Leasingnehmer den geldwerten Vorteil durch ihr Dienstrad weiterhin nach der 1-Prozent-Regelung versteuern müssen. Nur, wenn der Arbeitgeber die Aufwendungen für das an den Mitarbeiter überlassene Dienstrad „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ übernimmt, entstehen steuerliche Entlastungen für den Leasingnehmer.Wir hoffen sehr, dass das Thema in der Bundesregierung weiter behandelt wird und dass ein besseres Ergebnis für den Leasingnehmer erzielt werden kann. Der Stand der Dinge ist nämlich aktuell, dass E-Bikes und Fahrräder wie ein Dienstwagen nach der 1-Prozent-Regelung versteuert werden müssen, während Elektroautos nach dem neuen Gesetz mit 0,5 % versteuert werden müssen. Wir bezweifeln, dass die Intention des Gesetzgebers ist, dem Elektroauto einen höheren Stellenwert zuzuordnen, als dem Fahrrad oder E-Bike. Dennoch können wir froh darüber sein, dass das Thema E-Bike-Leasing von der Bundesregierung aufgegriffen wird. Das zeigt uns, welch großen Stellenwert die nachhaltige Mobilität aktuell in Deutschland besitzt.Der Stand der Dinge ist nämlich aktuell, dass E-Bikes und Fahrräder wie ein Dienstwagen nach der 1-Prozent-Regelung versteuert werden müssen, während Elektroautos nach dem neuen Gesetz mit 0,5 % versteuert werden müssen. Wir bezweifeln, dass die Intention des Gesetzgebers ist, dem Elektroauto einen höheren Stellenwert zuzuordnen, als dem Fahrrad oder E-Bike.

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