Einkommensteuer - Steuerliche Erleichterung für E-Bike-Leasing

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
110 Unterstützende 110 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

110 Unterstützende 110 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass eine steuerliche Erleichterung für das E-Bike-Leasing beschlossen wird.Der Stand der Dinge ist nämlich aktuell, dass E-Bikes und Fahrräder wie ein Dienstwagen nach der 1-Prozent-Regelung versteuert werden müssen, während Elektroautos nach dem neuen Gesetz mit 0,5 % versteuert werden müssen. Wir bezweifeln, dass die Intention des Gesetzgebers ist, dem Elektroauto einen höheren Stellenwert zuzuordnen, als dem Fahrrad oder E-Bike.

Begründung

Eigentlich plante der Gesetzgeber steuerlichen Erleichterungen für das E-Bike-Leasing, welche 2019 in die Wege geleitet werden sollten. Diese Regelung greift allerdings nur in den wenigsten Fällen, sodass die meisten Leasingnehmer den geldwerten Vorteil durch ihr Dienstrad weiterhin nach der 1-Prozent-Regelung versteuern müssen. Nur, wenn der Arbeitgeber die Aufwendungen für das an den Mitarbeiter überlassene Dienstrad „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ übernimmt, entstehen steuerliche Entlastungen für den Leasingnehmer.Wir hoffen sehr, dass das Thema in der Bundesregierung weiter behandelt wird und dass ein besseres Ergebnis für den Leasingnehmer erzielt werden kann. Der Stand der Dinge ist nämlich aktuell, dass E-Bikes und Fahrräder wie ein Dienstwagen nach der 1-Prozent-Regelung versteuert werden müssen, während Elektroautos nach dem neuen Gesetz mit 0,5 % versteuert werden müssen. Wir bezweifeln, dass die Intention des Gesetzgebers ist, dem Elektroauto einen höheren Stellenwert zuzuordnen, als dem Fahrrad oder E-Bike. Dennoch können wir froh darüber sein, dass das Thema E-Bike-Leasing von der Bundesregierung aufgegriffen wird. Das zeigt uns, welch großen Stellenwert die nachhaltige Mobilität aktuell in Deutschland besitzt.Der Stand der Dinge ist nämlich aktuell, dass E-Bikes und Fahrräder wie ein Dienstwagen nach der 1-Prozent-Regelung versteuert werden müssen, während Elektroautos nach dem neuen Gesetz mit 0,5 % versteuert werden müssen. Wir bezweifeln, dass die Intention des Gesetzgebers ist, dem Elektroauto einen höheren Stellenwert zuzuordnen, als dem Fahrrad oder E-Bike.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern