Region: Tyskland

Einkommensteuer - Verlustvorträge im Einkommensteuerrecht

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
23 Støttende 23 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

23 Støttende 23 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2018
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge die Verlustvorträge im Einkommensteuerrecht, die im Rahmen der Einführung der Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte entstanden sind,1. der Höhe und der Verteilung auf die Steuerpflichtigen nach prüfen und2. dann eine Lösung für deren Auflösung, z. B. komplette oder teilweise Anrechnung auf alle oder nur einige Einkommensarten, sofortige Anrechnung oder verteilt auf Jahre, oder ersatzlose Streichung, finden.

Begrundelse

Durch die Einführung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ist es nicht mehr möglich, Altverluste vor 2009 einfach mit Gewinnen der anderen Einkommensarten zu verrechnen. Es gab noch eine Übergangszeit bis 2013. Seitdem ist eine Verrechnung nur noch mit Gewinnen sonstiger Wirtschaftsgüter möglich, dazu gehören Immobilien oder Kunstgegenstände, sofern diese innerhalb der Spekulationsfrist verkauft werden. Für den normalen Steuerzahlen trifft das wohl kaum zu, d. h. man schleppt diese Altverluste ein Leben lang mit sich rum.Deswegen soll in einem ersten Schritt ermittelt werden, in welcher Höhe diese Altverluste vorliegen und wie sie sich auf die Steuerzahler verteilen. Danach dann entschieden werden, was damit zu geschehen habe. Es gibt mehrere Möglichkeiten: sie mit anderen Gewinnen, oder nur mit Aktiengewinnen ganz oder nur zu einem X-Prozentsatz zu verrechnen, sofort oder über Jahre hinweg, oder, da sollte man dann auch ehrlich gegenüber den Steuerzahlern sein, ganz ausbuchen, denn eine Verrechnung ist momentan sowieso fast ausgeschlossen.Darüberhinaus und da spreche ich aus eigener Erfahrung hat die Steuerverwaltung anscheinend sowieso ein Problem diese Altverluste fortzuschreiben. Mir ist es schon mehrfach passiert, daß diese Altverluste vergessen wurden, also mußte ich Einspruch einlegen um einen neuen Bescheid zu erhalten. Die dadurch entstehenden Personalkosten, im Einzelfall zwar gering, doch wenn die Altverluste noch über Jahrzehnte mitgeführt werden, sind den einmaligen Steuerausfällen durch ein völliges oder anteiliges Anrechnen dieser Altverluste gegenüberzustellen. Oder, provokative Frage, rechnet die Finanzverwaltung etwa damit, daß die Steuerzahler diese Altverluste vergessen? In der angesprochenen Übergangszeit bis 2013 wurde empfohlen Aktiengewinne zu realisieren, um sie mit den Altverlusten zu verrechnen und somit seine eigene Steuerlast zu senken. Wer diesen "Trick" nicht angewandt hat, und damals mehr Steuern bezahlt hat, ist jetzt der Dumme. Die Aussage dahinter "Wer trickst kommt weiter" hinterläßt beim Bürger einen unschönen Eindruck.

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Nyheder

  • Petitionsausschuss

    Pet 2-19-08-6110-008893
    90431 Nürnberg
    Einkommensteuer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung:

    Der Petent möchte, dass die Verlustvorträge (Altverluste vor 2009), die im Rahmen der
    Einführung der Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte entstanden sind, der Höhe und der
    Verteilung nach geprüft werden und dann entweder eine - sofortige bzw. auf Jahre
    verteilte - Anrechnung auf alle bzw. einige Einkommensarten ermöglicht oder eine
    ersatzlose Streichung dieser Verlustvorträge erwogen wird.

    Zur Begründung wird ausgeführt:

    Durch die Einführung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge... mere

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