Einrichtung erstinstanzlicher Schnellgerichte

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
224 Unterstützende 224 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

224 Unterstützende 224 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird die Einrichtung erstinstanzlicher Schnellgerichte gefordert.

Begründung

Straftäter, die auf frischer Tat erwischt werden, müssen heute lange auf ihr Verfahren warten. Dadurch entsteht der Eindruck, der Rechtsstaat wäre wehr- oder machtlos.Schnellgerichte, die klare Sachverhalte innerhalb weniger Tage erstinstanzlich aburteilen, sind ein wirksames Mittel gegen diesen Eindruck. Sie können erkannte schwierige Sachverhalte an den normalen Instanzenweg abgeben (kein Machtmissbrauch durch Staatsanwaltschaft) und sind nur erstinstanzlich tätig. Revision oder Berufungsverfahren werden nicht vor einem Schnellgericht durchgeführt. Strafverfahren zu Taten, deren Strafrahmen eine Mindeststrafe von zwei Jahren vorsieht, werden ebenfalls nicht vor Schnellgerichten verhandelt.Beispiele: Ein ertappter Ladendieb, Schläger, Randalierer etc. erhält seine Strafe unmittelbar. Die psychologische Wirkung ist nicht zu unterschätzen. Damit ergibt sich auch eine präventive Wirkung. Durch die Entlastung des normalen Instanzenwegs kann die Verfahrensdauer einfacher Fälle drastisch abgekürzt werden. Damit werden Kapazitäten für komplexere Verfahren freigeräumt.

Link zur Petition

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