Utbildning

Einschulungsalter in Brandenburg, Stichtag ändern auf den 30.06. !

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Landtag Brandenburg und Ministerium für Schule und Bildung
12 175 Stödjande 10 899 i Brandenburg

Petitionen drogs tillbaka av initiativtagaren

12 175 Stödjande 10 899 i Brandenburg

Petitionen drogs tillbaka av initiativtagaren

  1. Startad 2019
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Misslyckade

Unsere Forderung an den Landtag und das Ministerium für Schule und Bildung in Brandenburg lautet:

Die Rückverlagerung des Stichtags für die Einschulung auf den 30. Juni, beginnend mit dem Schuljahr 2020/2021

Orsak

Laut geltender Rechtslage werden in Brandenburg derzeit alle Kinder, die bis zum 30. September ihr 6. Lebensjahr vollenden, zum 1. August des gleichen Jahres bereits schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.

Das bedeutet, dass derzeit also auch im Extremfall bereits 5-jährige Kinder schulpflichtig werden oder solche, die bei ihrem Schuleintritt gerade erst vor wenigen Tagen 6 Jahre alt geworden sind. Diese Kinder sind in der Schule oftmals schlichtweg überfordert und erleben möglicherweise unnötige schulische Misserfolge, da sie zwar eventuell schulpflichtig sind, nicht aber unbedingt auch schulreif.

Früher galt in Brandenburg als Stichtag für die Schulpflicht der 30. Juni des gleichen Jahres. Auf diese Weise gab es keine 5-jährigen Grundschüler und jedes Kind war bei Schuleintritt zumindest einen ganzen Monat lang bereits 6 Jahre alt.

Das aktuelle Recht besagt, dass schulpflichtige Kinder nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden dürfen. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung auf Basis eines schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind zwar inzwischen zwecks Entscheidungsfindung anzuhören (§ 35 Absatz 3 Satz 1-3 Schulgesetz), haben jedoch weitestgehend kein Mitspracherecht. Brandenburg gehört damit zu den wenigen Bundesländern in Deutschland, die an dem Stichtag 30. September weiter festhalten. In den meisten anderen Bundesländern gilt als Stichtag für die Schulpflicht der 30. Juni. In Niedersachsen hat eine Petition vor kurzem dafür gesorgt, dass der Stichtag vom 30. September auf den 30.06 zurück verlegt wurde.

Wir hoffen daher, auch einen Gedankenanstoß für eine Reform in Brandenburg zu geben.

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Nyheter

  • Hallo an Alle,

    ich habe in meinem Urlaub Post vom Petitionsausschuss bekommen.
    Womit die Petition nun auch beendet wird.
    Getagt wurde am 28.7.2020.

    Nach derzeitigen Stand ist geplant, die Änderung der Stichtagsregelung ab dem Schuljahr 2022/2023 in Kraft treten zulassen.

    Es muss das Brandenburgische Schulgesetz geändert werden und dieses Bedarf der Zustimmung vom Landtag.

    Durch diese Änderung (Verschiebung des Stichtages) wären etwa 5.000 Kinder betroffen. Daher bedarf es auch einer entsprechenden Vorbereitung.

    Leider kann ich euch also auch für das kommende Schuljahr keine Hoffnung machen außer das ihr Anträge auf Rückstellungen stellen könnt :-(

    Liebe Grüße

  • Hallo Liebe Unterstützer,
    heute erreichte mich der Brief, dass die Petition eingegangen ist.
    Nun wird es alles geprüft und erfreuliche Stellungnahmen eingeholt.
    Sobald ich neue Informationen habe - werde ich davon berichten.
    Liebe Grüße

  • Liebe Eltern, liebe Unterstützer,

    die Petition wurde nun endlich online eingereicht. Sie geht nun noch auf dem Postweg raus mit den Unterschriftslisten. Eine Email an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg wurde auch verschickt.

    Nun schauen wir was passieren wird.

    Liebe Grüße

Merkt denn keiner was abgeht? Inzwischen wird die Rente mit 70 diskutiert um die Lebensarbeitszeit zu verlängern. Aus welchen Gründen wohl sollen Kinder so früh wie möglich eingeschult werden und dank des (gescheiterten) G8-Experiments die Schule schnellstmöglich durchlaufen? Etwa wegen des Kindeswohls?

"Das aktuelle Recht besagt, dass schulpflichtige Kinder nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden dürfen. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung auf Basis eines schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind zwar inzwischen zwecks Entscheidungsfindung anzuhören (§ 35 Absatz 3 Satz 1-3 Schulgesetz), haben jedoch weitestgehend kein Mitspracherecht." Anstatt sich immer nur auf ein Datum zu beschränken, sollte eher der oben genannte Passus geändert werden, so dass Eltern ein entsprechendes Mitspracherecht haben.

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