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Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .
Peticioni i drejtohet: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass getrennt lebende Elternteile in Steuerklasse 2 eingestuft werden.
arsye
Bisher sind barunterhaltspflichtige Elternteile grundsätzlich in die Steuerklasse 1 eingestuft, wenn die Kinder beim betreuungspflichtigen Elternteil leben. Dies stellt eine einseitige Belastung des barunterhaltspflichtigen Elternteil dar.Die Gesellschaft befindet sich im Wandel. Das klassische Familienbild tritt immer seltener auf. Getrenntlebende Eltern teilen sich die Kindererziehung und - betreuung. Der Elternteil, der barunterhaltspflichtig ist, erhält keine steuerliche Berücksichtigung seines geleisteten Barunterhalts. Der Zugang zur Steuerklasse 2 ist verwehrt, da die Kinder nicht im Haushalt des barunterhaltspflichtigen Elternteils leben. Dies führt zu einer hohen steuerlichen Belastung, die sich auf die Höhe des Kindesunterhaltes auswirkt. Um die Leistungen der beiden Elternteile gleich zu setzen, sollten daher künftig beide Elternteile in die Steuerklasse 2 eingestuft werden.
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Ka filluar peticioni:
01.03.2020
Peticioni përfundon:
18.03.2020
Rajon :
Gjermania
tema: